Berichtigung der INTRASTAT-Meldung


Unter Umständen muss eine INTRASTAT-Meldung berichtigt werden.

Grund für eine Berichtigung kann sein:

  • eine Wertgutschrift/Belastung oder Stornorechnung ohne Retoure INTRASTAT-relevant ist
  • diese Belege nicht mit anderen Meldungen verrechnet werden konnten

Die Berichtigungen müssen gemeldet werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Wert muss über einem bestimmten Betrag liegen (aus VRLU62 (Vorlaufdaten für Programm INTRASTAT) Parameter Untergrenze Statistischer Wert)
  • Die Wertberichtigung muss auf eine per INTRASTAT gemeldete Rechnung referenzieren
  • Der Wert der Berichtigung muss mindestens 10% des Referenzbeleges betragen

Ist der Referenzbeleg noch nicht gemeldet worden, wird die Wertberichtigung bei der Übernahme mit diesem Beleg verrechnet und wird daher nicht gesondert ausgewiesen.


Felder

Abgrenzungsperiode, Anmeldeform und Drucksteuerung eingeben

FeldbezeichnungErklärung
Anmeldemonat
Der Anmeldemonat wird aus dem bei der Erstellung der Statistik übernommenen Abgrenzungsdatum ermittelt.

Er wird automatisch errechnet und ergibt sich aus dem Abgrenzungsdatum für die Erstellung der INTRASTAT-Daten.

Anmeldejahr
Das Anmeldejahr wird aus dem bei der Erstellung der Statistik übernommenen Abgrenzungsdatum ermittelt.

Es wird automatisch errechnet und ergibt sich aus dem Abgrenzungsdatum für die Erstellung der INTRASTAT-Daten.

Anmeldeform
Mit Hilfe dieses Kennzeichens wird bestimmt, um welche Art von INTRASTAT-Meldung es sich handelt.
Internes Kennzeichen Art der INTRASTAT - Meldung 
1Eingang
2Versendung
3Intercompany
4Innergemeinschaftliche Verbringung
" " Alle (jede der oben genannten Arten)

Weitere Informationen finden sich unter AMFO_Details.

Drucksteuerung
Über dieses Kennzeichen wird gesteuert, ob zu einer bestimmten Meldeperiode ein Original einer Berichtigung gedruckt werden soll oder eine Kopie einer gedruckten Originalberichtigung.
Gültige Werte:
1 Original
5 Kopie

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