Das PCL-Lagerabbild ist der Lagerplatzstamm für passiv chaotische Lagerorte (PCL). In ihm sind für jeden Lagerort, der zwar lagerplatz- aber nicht aktiv chaotisch organisiert ist, die Lagerplätze hinterlegt, die in ihm vorkommen. 
Das PCL-Lagerabbild wird mit Hilfe des Programms Passiv chaotische Lagerorte (PCLs) verwalten (LB13200) gepflegt. Über dieses können für jeden Lagerplatz folgende Steuerungen vereinbart werden:

  • Sperrkennzeichen
  • Lagerbereich
  • Zulässige Teilegruppe, Teileidentifikation, Chargennummer

Über das Sperrkennzeichen kann dafür gesorgt werden, dass der Lagerplatz für neue Einlagerungsvorgänge nicht mehr herangezogen werden kann.

Lagerbereiche unterteilen einen Lagerort in Gruppen von Lagerplätzen, die nach irgendwelchen Kriterien zusammengestellt und voneinander unterschieden werden sollen, vgl. FRD423. Durch die Angabe eines Lagerbereiches wird der Lagerplatz einer solchen Gruppe von Lagerplätzen zugeordnet. Die Lagerbereichszuordnung dient zum einen der Information und zum anderen Selektionszwecken.

Durch Angabe einer zulässigen Teilegruppe, Teileidentifikation und/oder Chargennummer kann dafür gesorgt werden, dass für künftige Einlagerungsvorgänge der entsprechende Lagerplatz nur noch für Teile zur Verfügung steht, die den hinterlegten Kriterien entsprechen. Auf diese Weise kann also gesteuert werden, dass auf einem bestimmten Lagerplatz nur ganz bestimmte Teile eingelagert werden können.

In jedem Fall ist es so, dass Lagerplätze, die im Lagerplatzteilestamm  aufgeführt sind, auch in dem PCL-Lagerabbild enthalten sind. Das PCL-Lagerabbild kann in zweierlei Weise Verwendung finden:

  • zum einen in seiner restringierenden Form: Es können in den einzelnen Modulen für den betreffenden Lagerort nur solche Lagerplätze verwendet werden, die in dem PCL-Lagerabbild hinterlegt sind.
  • zum anderen in der nachlaufenden Form: Mit Anlage eines neuen Lagerplatzteilestammes wird der Lagerplatz automatisch in das PCL-Lagerabbild aufgenommen, wenn er dort noch nicht vorhanden ist.

In welcher der beiden angesprochenen Weisen verfahren wird, hängt an dem so genannten Lagerplatzprüfmuster, das im Lagerortstamm vorzugeben ist. Über das Lagerplatzprüfmuster ist es also möglich, dafür zu sorgen, dass nur bekannte Lagerplätze verwendet werden können. Dieses ist zweckmäßig, um Tippfehlern bei der Eingabe eines Lagerplatzes in den Anwendungen vorzubeugen. Diese Prüfung kann ebenfalls über das Lagerplatzprüfmuster in der Weise verschärft werden, dass ein Teil nur dann in Verbindung mit einem Lagerplatz gebracht werden darf, wenn es schon einen Lagerplatzteilestamm für dieses Paar gibt.

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