Suchspezifikationen werden nur benötigt, wenn Sachmerkmalsausprägungen auf gültige Teilenummer geprüft werden sollen und weitere Plausibilitätsprüfungen (Einschränkungen der auswählbaren Teile) benötigt werden. Im Programm Teilestamm-Suchspezifikationen verwalten (US16900) werden diese verwaltet. Einschränkungen sind wie folgt möglich:

  • Es kann eine Sachmerkmalsgruppe vorgegeben werden
  • Es können für maximal 15 Merkmale Vorgaben bezüglich Übereinstimmung vorgegeben werden. Dabei wird jeweils ein Auftragsmerkmal mit einem Merkmal des Ausprägungsteils verknüpft und außerdem eine Vorgabe bzgl. Minimal- oder Maximalwert oder exakter Übereinstimmung gemacht werden.

Mehrfacheingabe: Ein Sachmerkmal kann mehrfach als Von-Merkmal angegeben werden, um für mehrere Teilestamm-Merkmale Vorgabe zu sein. Ein Sachmerkmal kann maximal zweimal als Nach-Merkmal angegeben werden, wenn aus einem Merkmal die Untergrenze, aus dem anderen die Obergrenze definiert werden soll. 


Beispiel:

Von Sachmerkmal

Nach Sachmerkmal

Prüfung Sachmerkmal

Oberfläche (OBERFL)
Fixer Wert
Gewinde-Durchmesser (GEWDM )
Fixer Wert
Tiefe (TIEFE )Länge (LANG)Untergrenze

Die Sachmerkmale Oberfläche (OBERFL) und Gewinde-Durchmesser (GEWDM) müssen im Auftrag und im Ausprägungsteil übereinstimmen. Das Sachmerkmal Länge (LANG) im Ausprägungsteil wird gegen Tiefe (TIEFE) im Auftrag geprüft, wobei Länge (LANG) >= Tiefe (TIEFE) sein muss, denn Tiefe (TIEFE) wurde als Untergrenze festgelegt.

  • Keine Stichwörter