Suchspezifikationen werden nur benötigt, wenn Sachmerkmalsausprägungen auf gültige Teilenummer geprüft werden sollen und weitere Plausibilitätsprüfungen (Einschränkungen der auswählbaren Teile) benötigt werden. Im Programm Teilestamm-Suchspezifikationen verwalten (US16900) werden diese verwaltet. Einschränkungen sind wie folgt möglich:
- Es kann eine Sachmerkmalsgruppe vorgegeben werden
- Es können für maximal 15 Merkmale Vorgaben bezüglich Übereinstimmung vorgegeben werden. Dabei wird jeweils ein Auftragsmerkmal mit einem Merkmal des Ausprägungsteils verknüpft und außerdem eine Vorgabe bzgl. Minimal- oder Maximalwert oder exakter Übereinstimmung gemacht werden.
Mehrfacheingabe: Ein Sachmerkmal kann mehrfach als Von-Merkmal angegeben werden, um für mehrere Teilestamm-Merkmale Vorgabe zu sein. Ein Sachmerkmal kann maximal zweimal als Nach-Merkmal angegeben werden, wenn aus einem Merkmal die Untergrenze, aus dem anderen die Obergrenze definiert werden soll.
Beispiel:
Von Sachmerkmal | Nach Sachmerkmal | Prüfung Sachmerkmal |
---|---|---|
Oberfläche (OBERFL) | Fixer Wert | |
Gewinde-Durchmesser (GEWDM ) | Fixer Wert | |
Tiefe (TIEFE ) | Länge (LANG) | Untergrenze |
Die Sachmerkmale Oberfläche (OBERFL) und Gewinde-Durchmesser (GEWDM) müssen im Auftrag und im Ausprägungsteil übereinstimmen. Das Sachmerkmal Länge (LANG) im Ausprägungsteil wird gegen Tiefe (TIEFE) im Auftrag geprüft, wobei Länge (LANG) >= Tiefe (TIEFE) sein muss, denn Tiefe (TIEFE) wurde als Untergrenze festgelegt.