Umsatzsteuervoranmeldungen vereinnahmte Steuer drucken

Funktionsbeschreibung
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) nach vereinnahmter Steuer ermöglicht die korrekte Meldung steuerbarer Umsätze, deren Steuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen ist. In diesen Fällen entsteht die Steuer zu dem Zeitpunkt, in dem die Entgelte vereinnahmt wurden, sprich zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs.

So unterscheidet das deutsche UStG (und insbesondere ausländische Umsatzsteuergesetzgebungen wie z.B. Frankreich) zwischen Berechnung der Steuer nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten. Bei Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Leistungsausführung, sprich zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Berücksichtigen die Programme ' FB52040 ' bzw. ' FB52010 ' zur Erstellung der UVA alle Umsätze grds. mit dem Zeitpunkt der Leistungserstellung, so sieht die UVA nach vereinnahmter Steuer ' FB52500 ' die differenzierte Berücksichtigung von vereinbarten - als auch vereinahmten Umsätze vor.

Die Steuerung zwischen vereinbarter - und vereinnahmter Steuer wird über den Steuerschlüssel vorgenommen. Deren Kennzeichnung erfolgt dabei über das den Parameter Steuerungskennzeichen mit den Ausprägungen

'2' -> in UVA nicht zu berücksichtigen,
'3' -> in UVA vereinbart zu melden und
'4' -> in UVA vereinnahmt zu melden.

Alle Personenkontenbewegungenen mit vereinbart zu meldendem Steuerschlüssel (Ausprägung '3') gehen in die Meldung ein, insofern ihr Buchungsdatum im Abrufzeitraum liegt.

Alle Personenkontenbewegungen mit vereinnahmt zu meldendem Steuerschlüssel (Ausprägung '4') gehen in Meldung ein, insofern das Zahlungsdatum des Ausgleichs im Abrufzeitraum liegt.

Alle im 'Buchen Banken/Geldverkehr' gebuchten Sachbewegungen mit zu meldendem Steuerschlüssel ('Ausprägung '3' oder '4'), insofern das Buchungsdatum des Bankbelegs im Abrufzeitraum liegt. Die so zu meldenden Sachbewegungen werden immer vereinnahmt gemeldet. In den Belegen gebuchte Sachbelege werden unabhängig von der Einstellung des Steuerschlüssels grundsätzlich nicht gemeldet.


Restriktionen der UVA nach vereinnahmter Steuer:

Zahlungen dürfen bei vereinnahmter Steuer nicht mit dem gleichen Buchungskreis gebucht werden wie Rechnungen.

Auch ist zu berücksichtigen, dass im Falle vereinnahmter Steuer zum einen ein Zahlungsatz notwendig und auch eine Positionszuordnung bei der Auszifferung unverzichtbar ist. Das heißt 'A-Konto Buchungen mit späterer Kontenpflege' und 'positionsübergreifende Funktionen beim Zuordnen der Personenkonten-OP (z.B. Ausbuchen)' stellen keine Zahlungsvorgänge dar und sind zu vermeiden. In solchen Fällen muss die Zahlung zunächst über einer Verrechnungskonto bis zur Klärung geparkt werden. Abzüge sollten auf die einzelnen OP aufgeteilt werden uns als Skonto positionsbezogen ausgebucht werden.

Die Meldung von 'oxaion-Anzahlungsketten' gehört nicht zum Leistungsumfang der UVA nach vereinnahmter Steuer. Gegebenenfalls sind diese mit einem Steuerschlüssel zu buchen der nicht in diese Meldung eingeht. Solche Anzahlungsrechnungen müssen bei der Meldung manuell berücksichtigt werden.

Ist die endgültige Meldung erfolgt, dürfen die Ausgleiche vereinnahmter Rechnungen nicht mehr aufgelöst werden, so dass auch deren Stornierung nicht mehr möglich ist. Eine entsprechende Fehlermeldung wird ausgegebenen.

Bei Nutzung der UVA nach vereinbarter Steuer muss explizit der Abruf der polnischen Steuerliste ' FB52330 ' (diese stellt die polnische UVA dar) ausgeschlossen werden. Diese zwei Meldungen sind in ein und demselben Mandant nicht parallel durchführbar. Die bereits in eine Meldung eingegangenen Belege stehen für die jeweils andere Meldung nicht mehr zur Verfügung.

Steuerschlüssel mit einer anderen bzw. keiner Ausprägung des Parameters 'Steuerungskennzeichen' als '2', '3' oder '4' (vgl. oben), werden in der Meldung implizit als '2' interpretiert und damit nicht gemeldet.

Felder:
IYBCH
Verarbeitungskennz.
Zeitraum

Felder

Druckgrenze für UVA nach vereinnahmter Steuer angeben

Feldbezeichnung Erklärung
Zeitraum
Hier geben sie bitte den Zeitraum an,
für den sie die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen wollen.
Verarbeitung
Die UVA nach vereinnahmter Steuer kann vorläufig (ohne Fortschreibung des Meldedatums) oder endgültig (mit Fortschreibung des Meldedatums) erstellt werden. Bei der Auswahl "Druck gemeldete UVA" werden alle Belege gedruckt, die das entsprechende Meldedatum aufweisen.

  • Keine Stichwörter