Berichtigung der INTRASTAT-Meldung
Unter Umständen muss eine Meldung berichtigt werden.
Grund für eine Berichtigung kann sein:
- Eine Wertberichtigung über 'Belastung ohne Retoure' (Einkauf)
- Stornierte Rechnung
Die Berichtigungen müssen gemeldet werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Der Wert muss über einem bestimmten Betrag liegen (siehe Vorlauftabelle VRLU62
- Die Wertberichtigung muss auf eine per INTRASTAT gemeldete Rechnung referenzieren
- Der Wert der Berichtigung muss mindestens 10% des Referenzbeleges betragen
Ist der Referenzbeleg noch nicht gemeldet worden, wird die Wertberichtigung bei der Übernahme mit diesem Beleg verrechnet und wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
Felder
Abgrenzungsperiode, Anmeldeform und Drucksteuerung eingeben
Feldbezeichnung | Erklärung | ||||||||||||
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Anmeldemonat | Der Anmeldemonat wird aus dem bei der Erstellung der Statistik übernommenen Abgrenzungsdatum ermittelt. Er wird automatisch errechnet und ergibt sich aus dem Abgrenzungsdatum für die Erstellung der INTRASTAT-Daten. | ||||||||||||
Anmeldejahr | Das Anmeldejahr wird aus dem bei der Erstellung der Statistik übernommenen Abgrenzungsdatum ermittelt. Es wird automatisch errechnet und ergibt sich aus dem Abgrenzungsdatum für die Erstellung der INTRASTAT-Daten. | ||||||||||||
Anmeldeform | Mit Hilfe dieses Kennzeichens wird bestimmt, um welche Art von INTRASTAT-Meldung es sich handelt.
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Drucksteuerung | Über dieses Kennzeichen wird gesteuert, ob zu einer bestimmten Meldeperiode ein Original einer Berichtigung gedruckt werden soll oder eine Kopie einer gedruckten Originalberichtigung.
Gültige Werte:
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