Dieses Kennzeichen gibt an, in welcher Weise Chargennummern in einer Gruppe von Firmen mit derselben Teilestammfirma / einem Teilestammmaster vergeben sein sollen.

Das Kennzeichen kann/darf nur in der Teilestammfirma verwaltet werden und wird automatisch in die abhängigen Firmen durchgeschrieben.

Eine Änderung des Kennzeichens ist jederzeit möglich und wirkt sich nur auf nachfolgende Vorgänge aus.

Dieses Kennzeichen dominiert ggf. das firmenspezifische Kennzeichen Chargennummer eindeutig, das innerhalb jeder Firma vorgibt, ob Chargennummern eindeutig sein müssen, d.h. ob eine Chargennummer stets nur zu einer Teilenummer gehören kann oder aber unter verschiedenen Teilenummern existieren darf. Das heißt, dass auch dann, wenn in einer Firma prinzipiell Chargen mehreren Teilenummern zugeordnet sein dürften, diese Einstellung von vom Kennzeichen der übergreifenden Chargenstruktur - je nach dessen Ausprägung - zur Eindeutigkeit hin übersteuert wird.

Insbesondere im Zusammenhang mit Intercompany-Geschäftsprozessen erhält dieses Kennzeichen Bedeutung, weil hier Chargennummern aus anderen Firmen (eben den "bezogenen" Firmen) in die "verursachende" Firma übernommen werden können.

Die gültigen Werte sind unter CHUS Detail beschrieben.

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