Definition

Bestellgenehmigung

Mit Hilfe der Bestellgenehmigung wird gesteuert, ob Bestellungen, bevor sie das Haus verlassen, einer Genehmigungspflicht unterliegen. Gesperrte Bestellungen können nicht gedruckt oder per Fax bzw. EDI an einen Lieferanten übermittelt werden.

Hierzu kann das Einkaufssystem mit einer dieser drei Möglichkeiten eingestellt werden:

  • Globale Steuerung der Bestellgenehmigung: Bestellungen unterliegen dann der Genehmigungspflicht, wenn der Gesamtwert der Bestellung einen hinterlegten Wert übersteigt.
  • Sachbearbeiterabhängige Steuerung der Bestellgenehmigung: Bestellungen unterliegen dann der Genehmigungspflicht, wenn der Gesamtwert der Bestellung den im Benutzerprofil des zuständigen Sachbearbeiters hinterlegten Wert übersteigt.
  • Die Bestellgenehmigung ist von der Genehmigungsmatrix (EK20180) abhängig: Bestellungen unterliegen dann der Genehmigungspflicht, wenn der Gesamtwert einer Bestellung den in der Genehmigungsmatrix hinterlegten Wert übersteigt.

Bitte beachten Sie Kapitel Voraussetzungen für die Nutzung der Bestellgenehmigung und den Unterschriftsregularien.

Unterschriftsregelung

Einkaufsbelege können mit einer maschinellen Unterschriftszuordnung versehen werden. Hierdurch wird gesteuert, ob eine Unterschriftszeile generell oder nur ab einer bestimmten Betragsgrenze angedruckt werden soll. Die Wertgrenzen der Unterschriftsregelung werden pro Benutzer in den Allgemeinen Benutzeroptionen (MN10640) hinterlegt.


Bestellgenehmigung

Bei Aktivierung der Bestellgenehmigung wird die  Unterschriftsregelung mit der Bestellgenehmigung verknüpft! Dadurch entfällt die Hinterlegung der Unterschriften in den Allgemeinen Benutzeroptionen (MN10640).

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