Hier geben Sie durch Aktivieren der Checkbox an, ob Auftragsbestätigungen per Fax an den Kunden gesendet werden dürfen.

In der Adresse muss in der Lasche "Telekommunikation" eine gültige Faxnummer angegeben sein. Die Druckprogramme müssen an die Fax-Schnittstelle angebunden sein (hierfür wird ein zusätzliches Programmmodul benötigt).

Diese Einstellung wird beim Anlegen eines neuen Auftrags in den Auftragskopf voreingestellt und kann belegspezifisch geändert werden.

Werden die Auftragsbestätigungen über das Programm Auftragsbestätigungen (Verkauf) drucken (VK20200) und mit einer Selektion von-bis gedruckt, wird die Einstellung berücksichtigt. Wird ein Einzelbeleg über das Kontextmenü im Programm Verkaufsaufträge (VK20090) oder über das Programm Auftragsbestätigungen (Verkauf) drucken (VK20200) gedruckt, findet die Einstellung keine Berücksichtigung.

Über die Tabelle VRLV01 (Vorlaufdaten für Programm VK10100) kann gesteuert werden, ob bei Neuanlage des Kundenstammsatzes die Checkbox aktiviert ist.

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