Zu deklarierende Stoffe im Artikel (REACH)

Nachdem ein zu deklarierender Stoff für einen Artikel über das Kontextmenü "Neu → zu deklarierende Stoffe (REACH) erfassen" erfasst wurde, können hier weitere Stoffe erfasst und gelöscht werden.

Verwendung dieses Programms

Felder

Angaben zum Stoff

FeldbezeichnungErklärung
Artikel
Der Artikel kann in allen Anwendungen erkannt und abgespeichert werden. Ein eindeutiger Verweis auf den zu verwendenden Artikel ist möglich, da die Artikelnummer in allen Bewegungsdateien gespeichert wird.

Für den Artikel kann eine Nummer gezielt vom Benutzer oder fortlaufend vom System vergeben werden. Vorschriften über den Aufbau der Artikelnummer können im Firmenstamm in einer Aufbereitungsschablone hinterlegt werden.

Ist der Artikel nicht bekannt, kann über den List-Button im Matchcode-Programm z.B. nach der Bezeichnung, Materialnummer, den Sachmerkmalen, dem Alpha-Suchbegriff, oder der Zeichnungsnummer gesucht werden.

Viele Auskunfts- und Listprogramme können pro Artikel aufgerufen werden oder weisen als Ergebnis den Artikel aus.

EG-Nummer
Hier wird die EG-Nummer von dem zu deklarierenden Stoff angegeben. Die EG-Nummer ist der numerische Identifikator für Stoffe im EG-Verzeichnis.

In der REACH-Verordnung ist das EG-Verzeichnis nicht rechtsverbindlich definiert. Das EG-Verzeichnis besteht aus den unabhängigen rechtsverbindlichen Stoffverzeichnissen

  • EINECS (European INventory of Existing Commercial chemical Substances),
  • ELINCS (European LIst of Notified Chemical Substances) und
  • NLP (No-Longer Polymers)

aus dem früheren EU-Rechtsnamen für Chemikalien.

CAS-Nummer
Hier wird die CAS-Nummer von dem zu deklarierenden Stoff angegeben.

Die CAS-Nummer (engl. Chemical Abstracts Service Registry Number) definiert einen chemischen Stoff eindeutig und gilt international.

Die CAS-Nummer wird auch als CAS-Registrierungs- oder Registernummer bezeichnet.

Stoffname
Hier wird der Name des zu deklarierenden Stoffes angegeben. Laut Artikel 3 Absatz 1 der REACH-Verordnung und laut Artikel 2 Absatz 7 der CLP-Verordnung, ist ein Stoff wie folgt definiert:

"Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können."

Über Grenzwert
Definiert, ob ein Stoff über dem Grenzwert liegt. Dabei gilt folgendes:
  • Sobald ein Stoff vom Artikel über dem Grenzwert liegt, ist der Artikel als "nicht REACH konform" zu kennzeichnen.
  • Sind alle Stoffe vom Artikel unterhalb vom Grenzwert (d.h. "Über Grenzwert ist bei keinem Stoff markiert), ist der Artikel als "REACH konform" zu kennzeichnen.

Nachdem die Stoffe angelegt wurden, kann die REACH-Konformität manuell oder über das Programm _____ Aktualisierung der RoHS- und REACH-Konformität _____ aktualisiert werden.

  • Keine Stichwörter