Der Datenträgeraustausch erfolgt per Fileausgabe. Datenträger werden nach Maßgabe des Banken-Clearing-Verfahrens erzeugt. Mit dem Erstellen des Datenträgers wird ein Protokoll der übertragenen Posten erstellt. Es besteht die Möglichkeit, eine Datenträgeraustauschdatei zu erstellen, die mittels File Transfer an die entsprechende Bank weitergegeben wird. In der Bank, über die reguliert werden soll, muss im Bankenstamm als Verarbeitungsform der Wert "F" (Dateiausgabe) hinterlegt sein.
Namenskonvention
Die Dateien entsprechen folgenden Namenskonventionen:
- DTU für Auslandsüberweisungen (nicht SEPA) - DTAZV (gültig bis November 2025)
- DNU Auslandüberweisungen (non SEPA) - ISO 20022 (gültig ab November 2022)
- DSU für SEPA-Überweisungen
- DEB für Lastschrift B2B
- DEC für Lastschrift B2C
ergänzt um
- 3-stellige Firmenschlüssel
- 2-stellige Bankenschlüssel
- 2-stellige Tagesangabe (Tag der Datei-Erstellung)
Beispiel: DTU9001018
Der Pfad für die Dateiausgabe ist in der Tabelle FRDDZA bzw. Registrierungsdaten hinterlegt.
SEPA-Version
Für folgende Länder bzw. SEPA-Versionen werden die gültigen Versionen über "SEPA-Versionen verwalten" (FB11400) durch Angabe der Version in Verbindung mit einem "gültig-ab-Datum" definiert.
Deutschland: ab Version 3.6 für Zahlungen und Lastschriften
Österreich: für Non-SEPA-Zahlungen ab Version 2.0