Z4-Meldungen

Nach §59 AWV müssen ausgehende Zahlungen an Gebietsfremde und eingehende Zahlungen von Gebeitsfremden, die die Meldegrenze von derzeit EUR 12.500,- übersteigen, gemeldet werden. Eine Aufteilung in mehrere Teilbeträge um die Meldegrenze zu umgehen ist nicht zulässig. Sachverhalte wie beispielsweise Zahlungen für die Wareneinfuhr sind von der Meldepflicht ausgenommen. Zahlungen, die über ein gebietsansässiges Kreditinstitut geleistet werden, sind mit dem Vordruck "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr" zu melden. Der Meldepflicht kann im Rahmen des DTA-Verfahrens für den Auslandszahlungsverkehr (DTAZV) Genüge getan werden.

Durch die Einführung der Möglichkeit für Zahlungen im EURO-Raum, auch SEPA-Zahlungen durchzuführen, besteht die Problematik, dass das SEPA-Verfahren keine Möglichkeit vorsieht, die gesetzliche Meldung durchzuführen. Vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit, sämtliche Vorgänge im Auslandszahlungsverkehr über die sogenannte Z4-Meldung zu melden. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen, die nach formloser Beantragung erteilt wird.

In oxaion werden die Informationen über sämtliche ein- oder ausgehenden Zahlungen von Rechnungen, die die Meldegrenze übersteigen, permanent gesammelt. Die Meldegrenze ist in der Tabelle VRLF37 hinterlegt. Als Default-Wert für den Meldecode wird der im Personenkonto hinterlegte Wert eingestellt. Zusätzlich werden Informationen über Sachbuchungen im Zahlungsverkehr gesammelt, sofern sie die Meldegrenze übersteigen und im Sachkonto ein Meldecode hinterlegt ist.

Über "Z4-Meldungen" (FB52650) kann ein Prüflauf abgerufen werden oder die Daten können über einen Echtlauf verarbeitet werden. Bei Aufruf als Echtlauf wird die Meldung im XML-Format in das Verzeichnis  PATH_FOR_Z4 (definiert in der oxaion Registry) ausgegeben.

Die eigentliche Übertragung ist im Projekt zu organisieren. 

Die über den Prüflauf erstellten Daten können über "Z4-Positionen verwalten" (FB52600) eingesehen und bei Bedarf korrigiert werden. Meldesätze, die nicht die erforderlichen Informationen besitzen, erhalten im Rahmen eines Prüflaufs einen Fehlercode, und müssen vor einer Meldung korrigiert werden. Sofern die Informationen nicht vollständig sind, besteht in diesem Programm auch die Möglichkeit der Nacherfassung einzelner Zahlungsvorgänge oder das Entfernen von Vorgängen. Bereits gemeldete Sätze können nicht mehr bearbeitet werden.


Felder

Abrufparameter für Z4-Meldung angeben

FeldbezeichnungErklärung
Kalendermonat
Die Buchungsperiode definiert eindeutig die dem Buchungsdatum zuordenbare Periode.
Kalenderjahr
Angabe des Wirtschaftsjahres zur Durchführung einer Verarbeitung bzw. für die Verwaltung/Anzeige von Bewegungsdaten für dieses Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr wird vierstellig eingegeben. Das Wirtschaftsjahr muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, in dem das Geschäftsjahr beginnt.

Beispiel: Geschäftsjahr 01.07.2002 bis 30.06.2003 Wirtschaftsjahr 2002

Echtlauf
Das Kennzeichen Echtlauf gibt an, ob das nachfolgende Verarbeitungsprogramm im Echtlauf- oder im Prüflaufmodus aufgerufen werden soll. Bei einem Aufruf im Prüfmodus erfolgt lediglich eine Protokollierung der anfallenden Daten. Bei einem Echtlauf hingegen werden die vorhandenen Daten auch verarbeitet.

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