Mantelverträge verwalten
Mit diesem Programm werden die mit einem Kreditversicherer abgeschlossenen Mantelverträge zur Warenkreditversicherung und/oder Ausfuhrkreditversicherung verwaltet.
Zu beachten ist, dass für jede Versicherungsscheinnummer, unter der kreditversicherte Kunden beim Kreditversicherer gemeldet werden sollen, ein separater 'Datensatz Mantelvertrag' mit diesem Programm angelegt werden muss.
Verwendung dieses Programms
- FK10390 Kreditversicherungen
Felder
Allgemeine Vertragsdaten
Feldbezeichnung | Erklärung | ||||
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Versicherungsscheinnummer | In diesem Feld wird die "externe", also die tatsächliche Nummer des Versicherungsscheins angegeben, die für die Korrespondenz mit dem Kreditversicherer benötigt wird. Der Versicherungsschein ist (neben den vereinbarten Klauseln und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen) ein Bestandteil des Mantelvertrags zur Kreditversicherung. Je nachdem, ob auch der Versicherungsschutz für Kunden mit Sitz in den fünf neuen Bundesländern oder im Ausland vereinbart wurde, kann der Mantelvertrag eine oder mehrere Versicherungsscheinnummern (bzw. mehrere Listennummern zu einer Versicherungsscheinnummer) enthalten. Hinweis: Ein Kunde kann immer nur unter einer Versicherungsscheinnummer versichert sein. Enthält ein Mantelvertrag mehrere Versicherungsscheinnummern, so beziehen sich diese jeweils auf bestimmte Kundenkreise, für die meist unterschiedliche Konditionen gelten. Im Programm "Mantelverträge verwalten" ist daher für jede mitgeteilte Versicherungsscheinnummer ein separater Stammsatz Mantelvertrag anzulegen. Das Feld "Versicherungsscheinnummer" besteht aus 20 Stellen, in denen die aus Ziffern, Buchstaben, Schrägstrichen etc. bestehende Versicherungsscheinnummer einschließlich eventueller Listennummer angegeben wird. | ||||
Vertragsbezeichnung | Im Feld "Vertragsbezeichnung" wird eine kurze Bezeichnung für die Art des Kreditversicherungsvertrages angegeben. Dies ist dann hilfreich, wenn zu einem Mantelvertrag mehrere Versicherungsscheinnummern bestehen (z.B. Kreditversicherung für Kunden mit Sitz in den alten oder den neuen Bundesländern), oder wenn neben einem Mantelvertrag zur Warenkreditversicherung auch ein Mantelvertrag zur Ausfuhrkreditversicherung vom System verwaltet werden soll. Als Vertragsbezeichnung stehen 20 Stellen zur Aufnahme von Ziffern oder Buchstaben zur Verfügung, die vom Sachbearbeiter beliebig vergeben werden können. Beispiel: "WKV neue B.länder" "WKV alte B.länder" "Ausfuhrkreditvers." | ||||
Vertragsbeginn | Vertragsbeginn ist der Stichtag, ab dem die Kreditversicherung wirksam wird. Ist im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart, so ist hier das Ausstellungsdatum des Mantelvertrags anzugeben. Das Feld "Vertragsbeginn" dient als Basis zur Berechnung, ob eine bei Abschluss des Versicherungsvertrags bereits bestehende Forderung unter Versicherungsschutz steht. Solche Forderungen können dann in der ersten Salden- bzw. Umsatzmeldung berücksichtigt werden. Die Mitversicherung bestehender Forderungen vor Vertragsbeginn muss dabei im Mantelvertrag vereinbart worden sein. Das Datum muss gültig sein und wird gegen die Kalenderdatei geprüft. | ||||
Vertragsende | Das Vertragsende ist der Stichtag, ab dem die Kreditversicherung erlischt. Da sich der Kreditversicherungsvertrag üblicherweise automatisch von Jahr zu Jahr verlängert, wenn er nicht mindestens zwei Monate vorher von einer Seite gekündigt wurde, wird dieses Datum bei der Erstellung von Meldungen nicht herangezogen. | ||||
Nach Ländern auswerten | Das Kennzeichen steuert, ob bei Auswertungen für den Mantelvertrag nach Ländern der kreditversicherten Kunden ausgewertet werden soll.
Eine Auswertung nach Ländern der kreditversicherten Kunden wird meist für die Erstellung einer Umsatzmeldung bei einer Ausfuhrkreditversicherung benötigt. Die kreditversicherten Kunden werden dabei nach den Ländern sortiert und gruppiert, die bei den Personenadressen hinterlegt sind. Änderungen der Länder sind nur über das Programm "Personenadressen verwalten" möglich. | ||||
Einschluss unbenannte Versicherung | Im Feld "Einschluss unbenannte Versicherung" wird durch Kennzeichen angegeben, ob der Versicherungsvertrag auch einen unbenannten Teil (Pauschalteil) enthält.
Unbenannt versichert sind dabei alle Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz zu keinem Zeitpunkt die im Versicherungsschein genannte Anbietungsgrenze erreicht. | ||||
Einschluss bestehende Ford. | Das Kennzeichen steuert, ob auch Forderungen, die bereits vor Abschluss des Mantelvertrags bestanden, und/oder bestehende Forderungen an bisher noch nicht versicherte benannte Kunden mitversichert sind.
Die Mitversicherung bestehender Forderungen muss im Mantelvertrag vereinbart worden sein. Weitere Angaben zur Versicherung bestehender Forderungen erfolgen auf einer separaten Maske. | ||||
Salden-/Umsatzmeldung | In diesem Feld wird angegeben, ob in den monatlich an den Kreditversicherer abzugebenden Meldungen die
Salden aller am Ultimo des Meldemonats bestehenden Forderungen oder die im Meldemonat getätigten
Umsätze ausgewiesen werden sollen.
Abhängig von der Eintragung in diesem Feld wird vom Programm "Salden-/Umsatzmeldung erstellen" eine Saldenmeldung oder eine Umsatzmeldung erstellt. Die Art der mit dem Kreditversicherer vereinbarten Meldung ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Gültige Werte:
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Anbietungsgrenze | In diesem Feld wird die im Versicherungsschein vereinbarte Anbietungsgrenze (auch Andienungsgrenze genannt) angegeben. Die Anbietungsgrenze ist die Schwelle, ab der der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, seine Kunden dem Kreditversicherer zur benannten Versicherung anzubieten, also eine Versicherungssumme zu beantragen. Wurde im Versicherungsschein das Saldenmeldeverfahren vereinbart, so liegt die Anbietungspflicht dann vor, wenn der Saldo aller offenen Forderungen gegen einen bisher unversicherten oder bisher unbenannt versicherten Kunden am Ultimo des Meldemonats den Betrag der Anbietungsgrenze erreicht oder übersteigt. Bei Vereinbarung des Umsatzmeldeverfahrens sind Kunden im Rahmen der benannten Versicherung anzumelden, wenn die Summe der innerhalb des Meldemonats mit ihnen getätigten Umsätze die Anbietungsgrenze erreicht oder übersteigt. Die Anbietungsgrenze wird in vollen EUR, ohne Angabe von Nachkommastellen, hinterlegt. | ||||
Masch. Sperre VS neuer Ford. | Bei Auswahl dieses Kennzeichens wird durch die Fristenüberschreitungsmeldung (Programm Fristenüberschreitungsmeldung drucken (FK40200)), insofern für eine Forderung die Ausschlussfrist erreicht ist und der Abruf mit "Meldestatus fortschreiben" erfolgt, das Kennzeichen "Neue Forderungen ungedeckt" im Offenen Posten oder Wechsel fortgeschrieben. Erfolgt der Risikoausschluss nicht grundsätzlich bei Vorliegen der KZÜ/Überfälligkeit, sondern wird vom Kreditversicherer explizit angezeigt, so darf dieser Parameter nicht ausgewählt werden. Die entsprechende Kennzeichnung einer Forderung muss dann manuell in der OP-Verwaltung, Programm Offene Posten verwalten (FB20350) (Kennzeichen "Neue Forderungen ungedeckt"; Lasche "Informationen zur Kreditversicherung") durchgeführt werden. |
Spezifika Benannte KV
Feldbezeichnung | Erklärung | ||||||
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Selbstbeteiligung | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Prozentsatz der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers am Ausfall versicherter Forderungen gegen benannte Kunden angegeben.
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Schadensbetrag, den der Versicherungsnehmer beim endgültigen Ausfall einer Forderung nicht vom Kreditversicherer erstattet bekommt. Dieses Feld dient rein informativen Zwecken, da der Schadensfall nicht durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional. | ||||||
Zeitraum für Grundprämie | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Grundzeitraum in Tagen angegeben, für den die Forderungen durch einmalige Bezahlung der Umsatzprämie versichert sind. Beim Umsatzmeldeverfahren sind alle innerhalb eines Monats mit kreditversicherten Kunden erzielten Umsätze zur Prämienberechnung aufzugeben. Die Forderungen stehen mit einmaliger Bezahlung der Umsatzprämie (Grundprämie) für den im Versicherungsschein vereinbarten Grundzeitraum (meist drei bis vier Monate) unter Versicherungsschutz. Forderungen, die nach Ablauf des Grundzeitraumes noch nicht beglichen sind, sind solange unter Angabe des Forderungsbetrags monatlich zur Berechnung der Zeitprämie wieder mit in die Umsatzmeldung aufzunehmen, bis sie vollständig bezahlt sind, oder der Schadensfall eingetreten ist. Bei der Angabe des Grundzeitraumes in Tagen wird der kaufmännische Monat zu 30 Tagen berechnet. Üblicherweise werden hier Zeiträume von 90, 120 oder 180 Tagen angegeben. Das Feld "Zeitraum für Grundprämie" ist ein Pflichtfeld. | ||||||
Prämiensatz Grundprämie | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Promillesatz (bei Saldenmeldeverfahren) bzw. Prozentsatz (bei Umsatzmeldeverfahren) der Monatsprämie für benannte Kunden angegeben. Beim Saldenmeldeverfahren ist der Prämiensatz der Satz, der durch Multiplikation mit der Summe der Forderungssalden den Betrag der monatlichen Prämie ergibt. Beim Umsatzmeldeverfahren ist der Prämiensatz Grundprämie der Satz, der durch Multiplikation mit der Summe der Monatsumsätze den Betrag der Umsatzprämie ergibt. Wird in der Vorlauftabelle VRLF70 hinterlegt, dass die Kosten aufgeschlüsselt werden sollen, führt das System eine Prämienberechnung durch. | ||||||
Prämiensatz Zeitprämie | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Prozentsatz der Zeitprämie für benannte Kunden angegeben. Der Prämiensatz Zeitprämie ist der Satz, der durch Multiplikation mit der Summe der Forderungen, die nach Ablauf des Grundzeitraumes noch nicht beglichen sind, den Betrag der Zeitprämie ergibt. Dieses Feld dient nur zum Vorschlag eines Rückstellungsbetrages, da die Prämienberechnung nicht durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional. | ||||||
Meldegrenze für Kreditzielüberschreitung | In diesem Feld wird die Betragsgrenze angegeben, ab der Kreditzielüberschreitungen (KZÜ)/Überfälligkeiten an den Kreditversicherer gemeldet werden müssen.
Forderungen an benannt versicherte Kunden, bei denen das äußerste Kreditziel überschritten wurde, sind dem Kreditversicherer grundsätzlich per Kreditzielüberschreitungsmeldung (Meldung KZÜ) anzuzeigen. Von dieser Anzeigepflicht wird jedoch aus abwicklungstechnischen Gründen meist abgesehen, wenn eine in einer Zusatzklausel genannte Betragsgrenze nicht überschritten ist. Diese Meldegrenze kann sich sowohl auf einzelne KZÜ als auch auf die Summe vorliegender KZÜ eines Kunden beziehen (-> Kennzeichen "Meldegrenze KZÜ kundenbezogen"). Wird in diesem Feld eine Betragsgrenze angegeben, kann die Meldung der Kreditzielüberschreitung von Forderungen, die betragsmäßig unterhalb dieser Grenze liegen, auf Wunsch des Versicherungsnehmers unterbleiben. Ist im Mantelvertrag keine Meldegrenze eingegeben, werden grds. alle Forderungen mit einer KZÜ/Überfälligkeit gemeldet. | ||||||
Meldegr. KZÜ kundenb | Dieses Kennzeichen steuert, ob sich die Meldegrenze für den "Protracted Default" bzw. für die Kreditzielüberschreitung jeweils auf einzelne Forderungen oder auf die Summe aller fälligen Forderungen eines Kunden bezieht.
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Meldung für Zeitprämie | In diesem Feld wird durch Angabe von "1" oder "2" angegeben, ob die Forderungen als Saldo in einer Gesamtsumme oder als Einzelsalden je Kunde zur Berechnung der Zeitprämie aufgegeben werden müssen.
Je nach Kreditversicherer müssen die Forderungen, die nicht schon innerhalb des Grundzeitraumes beglichen wurden, entweder saldiert für jeden einzelnen betroffenen Kunden unter Angabe des Kundennamens (z. B. bei GERLING) oder saldiert für alle betroffenen Kunden in einer Summe (z. B. bei HER-MES) zur Berechnung der Zeitprämie in der Umsatzmeldung aufgegeben werden. Gültige Werte:
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Kunden sortiert nach | In diesem Feld wird definiert, wie die kreditversicherten Kunden in den Salden- bzw. Umsatzmeldungen nach Personenkontonummern aufgelistet werden sollen. Sofern jeder Kunde einzeln aufgelistet werden muss, muss der Versicherungsnehmer seine Kunden anhand der Vereinbarung mit dem Kreditversicherer sortieren. Gültige Werte:
Falls das Feld "Nur Gesamtsummenblatt" gekennzeichnet ist, werden Eintragungen im Feld "Kunden sortiert nach" ignoriert, da in diesem Fall die benannt kreditversicherten Kunden in den Salden- bzw. Umsatzmeldungen nicht namentlich aufgezählt werden. | ||||||
Übersteigende Beträge | Das Kennzeichen steuert, ob Forderungsbeträge, die die für einen Kunden vereinbarte Versicherungssumme übersteigen, an den Kreditversicherer in den Salden-/Umsatzmeldungen gemeldet werden müssen.
Beim Saldenmeldeverfahren werden von den meisten Kreditversicherern die Forderungssalden verlangt, aber maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Übersteigende Beträge werden also nicht gemeldet. Beim Umsatzmeldeverfahren werden üblicherweise die exakten Umsatzbeträge gemeldet, auch wenn diese die eingeräumten Versicherungssummen übersteigen. Im Feld "Übersteigende Beträge" kann der Versicherungsnehmer angeben, welches Meldeverfahren von seinem Kreditversicherer gewünscht wird. | ||||||
Salden runden | In diesem Feld wird die Art der Rundung der zu meldenden Salden angegeben, die vom Kreditversicherer gewünscht wird.
Je nach Kreditversicherer müssen die in den Salden- bzw. Umsatzmeldungen angegebenen Beträge gerundet werden oder nicht. In diesem Feld wird die Art der Rundung angegeben, die bei der Erstellung der Salden- bzw. Umsatzmeldungen angewandt werden soll. Gültige Werte:
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Art der Rundung | In diesem Feld wird angegeben, wie die Beträge in den Salden- bzw. Umsatzmeldungen gerundet werden sollen.
Gültige Werte:
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Nur Gesamtsummenblatt | Das Kennzeichen steuert, ob für die Saldenbzw. Umsatzmeldungen nur das Gesamtsummenblatt oder die komplette Liste aller benannt versicherten Kunden ausgegeben werden soll.
Die meisten Kreditversicherer sind dazu übergegangen, bei der Saldenmeldung auf die namentliche Auflistung aller benannt versicherten Kunden zu verzichten. Der Versicherungsnehmer hat hier nur ein Summenblatt abzugeben, auf dem lediglich die Gesamtsummen aller Forderungssalden, aufgeschlüsselt nach offenen Forderungen und Wechseln gegenüber benannten und unbenannten Kunden im Inland und Ausland, aufzuführen sind. Bei der Umsatzmeldung wird üblicherweise auf die namentliche Auflistung aller benannt versicherten Kunden verzichtet. Der Versicherungsnehmer hat dann nur ein Summenblatt abzugeben, auf dem lediglich die Gesamtsummen aller Kundenumsätze, aufgeschlüsselt nach offenen Forderungen und Wechseln gegenüber benannten und unbenannten Kunden im Inland und Ausland, aufzuführen sind. |
Spezifika Unbenannte KV
Feldbezeichnung | Erklärung | ||
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Selbstbet. bei Selbstprüfung | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Prozentsatz der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers am Ausfall versicherter Forderungen gegen unbenannte Kunden angegeben, wenn deren Bonität vom Versicherungsnehmer selbst geprüft wurde.
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Schadensbetrag, den der Versicherungsnehmer beim endgültigen Ausfall einer Forderung nicht vom Kreditversicherer erstattet bekommt. Dieses Feld dient rein informativen Zwecken, da der Schadensfall nicht durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional. | ||
Selbstbeteiligung bei Online-Anfrage | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Prozentsatz der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers am Ausfall versicherter Forderungen gegen unbenannte Kunden angegeben, wenn deren Bonität im Rahmen einer Online-Pauschalanfrage geprüft wurde.
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil am Schadensbetrag, den der Versicherungsnehmer beim endgültigen Ausfall einer Forderung nicht vom Kreditversicherer erstattet bekommt. Bei einer Online-Pauschalanfrage prüft der Versicherungsnehmer die Bonität seiner unbenannten Kunden durch Rückgriff auf die Datenbank des Kreditversicherers, zu der eine direkte Leitungsverbindung (via Telefon) bestehen muss. Dieses Feld dient rein informativen Zwecken, da der Schadensfall nicht durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional. | ||
Prämiensatz Saldenm/Grundpr. | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Promillesatz (bei Saldenmeldeverfahren) bzw. Prozentsatz (bei Umsatzmeldeverfahren) der Monatsprämie für unbenannte Kunden angegeben. Wird hier kein Eintrag gemacht, so wird der Prämiensatz der benannt versicherten Kunden übernommen. Beim Saldenmeldeverfahren ist der Prämiensatz Saldenmeldung der Satz, der durch Multiplikation mit der Summe der Forderungssalden den Betrag der monatlichen Prämie ergibt. Beim Umsatzmeldeverfahren ist der Prämiensatz Grundprämie der Satz, der durch Multiplikation mit der Summe der Monatsumsätze den Betrag der Umsatzprämie ergibt. Dieses Feld dient nur zum Vorschlag eines Rückstellungsbetrages, da die Prämienberechnung nicht durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional. | ||
Prämienstz.Zeitpr.b.Umsatzm. | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Prozentsatz der Zeitprämie bei Umsatzmeldung für unbenannte Kunden angegeben. Wird hier kein Eintrag gemacht, so wird der Prämiensatz der benannt versicherten Kunden übernommen. Der Prämiensatz Zeitprämie ist der Satz, der durch Multiplikation mit der Summe der Forderungen, die nach Ablauf des Grundzeitraumes noch nicht beglichen sind, den Betrag der Zeitprämie ergibt. Dieses Feld dient nur zum Vorschlag eines Rückstellungsbetrages, da die Prämienberechnung nicht durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional. | ||
Prüfungsfreigrenze | In diesem Feld wird der Betrag angegeben, bis zu dem Forderungssalden bzw. Monatsumsätze unbenannter Kunden auch ohne Bonitätsprüfung unter Versicherungsschutz stehen. Unbenannte Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz diese Prüfungsfreigrenze nicht überschreitet, unterliegen nicht der Bonitätsprüfungspflicht durch den Versicherungsnehmer. Forderungen gegen solche Kunden stehen also auch ohne Prüfung der Bonität unter Versicherungsschutz. Der Betrag der Prüfungsfreigrenze wird in vollen Währungseinheiten des Firmenstamms ohne Angabe von Nachkommastellen angegeben. Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, so nimmt das System an, dass keine Prüfungsfreigrenze besteht. | ||
Bankauskunft ausreichend bis | In diesem Feld wird der Betrag angegeben, bis zu dem Forderungen an einen unbenannten Kunden unter Versicherungsschutz stehen, dessen Bonität durch Einholen einer Bankauskunft geprüft wurde.
Forderungen an unbenannte Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz einen in der Klausel zur unbenannten Versicherung aufgeführten Betrag nicht überschreitet, stehen unter Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsnehmer im Rahmen der Selbstprüfungsbestimmungen die Bonität dieser Kunden durch Einholen einer positiven Bankauskunft geprüft hat. Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, so geht das System davon aus, dass das Einholen einer Bankauskunft durch den Versicherungsnehmer kein Kriterium ist, das zur Übernahme von Versicherungsschutz durch den Kreditversicherer führt. | ||
EC-/Kreditkarte ausreichend bis | In diesem Feld wird der Betrag angegeben, bis zu dem Forderungen an einen unbenannten Kunden unter Versicherungsschutz stehen, dessen Bonität durch Notieren der Nummer seiner gültigen EuroCheque- oder Kreditkarte geprüft wurde.
Forderungen an unbenannte Kunden, deren Forderungssaldo bzw. Monatsumsatz einen in der Klausel zur unbenannten Versicherung aufgeführten Betrag nicht überschreitet, stehen unter Versicherungsschutz, sofern der Versicherungsnehmer im Rahmen der Selbstprüfungsbestimmungen die Bonität dieser Kunden durch Notieren der Nummer einer gültigen EuroChequeoder Kreditkarte der Kunden geprüft hat. Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, so geht das System davon aus, dass das Notieren der Nummer einer gültigen EuroCheque- oder Kreditkarte durch den Versicherungsnehmer kein Kriterium ist, das zur Übernahme von Versicherungsschutz durch den Kreditversicherer führt. | ||
Verfahren "Zahlungserfahrung" | Das Kennzeichen steuert, ob das Verfahren "Zahlungserfahrung" zur Bonitätsprüfung unbenannter Kunden in der Klausel zur unbenannten Versicherung im Mantelvertrag vereinbart wurde.
Wurde das Verfahren "Zahlungserfahrung" vereinbart, so kann die Bonität eines unbenannten Kunden damit begründet werden, dass innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Lieferungen an diesen Kunden in Höhe eines vorgeschriebenen Warenwertes durchgeführt wurde, und der Kunde die Forderungen aus diesen Lieferungen ordnungsgemäß bezahlt hat.
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Geltungsdauer Online-Anfragen | In diesem Feld wird der Zeitraum in Monaten angegeben, für den die Deckungszusage des Kreditversicherers auf eine Online-Pauschalanfrage des Versicherungsnehmers gilt.
Bei einer Online-Pauschalanfrage greift der Versicherungsnehmer über einen EDV-Direktanschluss (Datex-P) auf die Datenbank des Kreditversicherers zu, um die Bonität eines unbenannten Kunden zu prüfen. Hat der Versicherungsnehmer die Bonität eines unbenannten Kunden durch eine Online-Pauschalanfrage geprüft, so stehen Forderungen gegen diesen Kunden bis zur Höhe der Anbietungsgrenze unter Versicherungsschutz. Diese Deckungszusage des Kreditversicherers ist (meist auf 12 Monate) befristet.
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Geltungsdauer Bankauskünfte | In diesem Feld wird der Zeitraum in Monaten angegeben, für den die Bonitätsprüfung unbenannter Kunden durch Einholung einer Bankauskunft Gültigkeit hat.
Hat der Versicherungsnehmer die Bonität eines unbenannten Kunden durch Einholung einer Bankauskunft geprüft, so stehen Forderungen gegen diesen Kunden bis zur Höhe des im Feld "Bankauskunft ausreichend bis" hinterlegten Betrages unter Versicherungsschutz. Die Geltungsdauer einer Bonitätsprüfung durch Einholung einer Bankauskunft ist (meist auf 12 Monate) befristet.
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Geltungsdauer Büroauskünfte | In diesem Feld wird der Zeitraum in Monaten angegeben, für den die Bonitätsprüfung unbenannter Kunden durch Einholung einer Büroauskunft Gültigkeit hat.
Hat der Versicherungsnehmer die Bonität eines unbenannten Kunden durch Einholung einer Büroauskunft geprüft, so stehen Forderungen gegen diesen Kunden bis zur Höhe der Anbietungsgrenze unter Versicherungsschutz. Die Geltungsdauer einer Bonitätsprüfung durch Einholung einer Büroauskunft ist (meist auf 12 oder 24 Monate) befristet.
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Wartezeit bei Kreditablehnung | In diesem Feld wird der in der Klausel zur unbenannten Versicherung aufgeführte Zeitraum in Monaten angegeben, der nach der Ablehnung einer Versicherungssumme durch den Kreditversicherer verstrichen sein muss, bevor Forderungen gegen einen Kunden wieder im Rahmen der unbenannten Versicherung versichert werden können. Hat der Versicherungsnehmer für einen bisher unbenannt versicherten oder noch nicht versicherten Kunden einen Kreditantrag auf Einräumung einer Versicherungssumme im Rahmen der benannten Versicherung gestellt, der vom Kreditversicherer abgelehnt wurde, so können Forderungen gegen diesen Kunden nicht weiter im Rahmen der unbenannten Versicherung versichert werden, bis eine vorgeschriebene Wartezeit verstrichen ist. Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, geht das System davon aus, dass nach Ablehnung einer Versicherungssumme durch den Kreditversicherer keine Wartezeit besteht. |
Zahlungserfahrung
Feldbezeichnung | Erklärung |
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Zahlungserfahrung 1 bis | In diesem Feld wird der Betrag angegeben, bis zu dem Forderungen an unbenannte Kunden unter Versicherungsschutz stehen, wenn die entsprechende Zahlungserfahrung (1, 2 oder 3) vorliegt. Von Zahlungserfahrung spricht man, wenn eine vorgeschriebene Anzahl von Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes durchgeführt wurde, dabei ein festgelegter Mindestumsatz erzielt wurde, und die Forderungen aus diesen Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen vom Kunden fristgemäß bezahlt wurden. Weitere Informationen unter ZE1B Detail. |
Mind.wert Waren/Dienstl. | In diesem Feld wird der Betrag angegeben, den der Umsatz mit einem unbenannten Kunden bei der festgelegten Anzahl von Lieferungen bzw. Leistungen innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes mindestens erreicht haben muss, um die Selbstprüfungsbestimmungen für die entsprechende Zahlungserfahrung zu erfüllen. Wurde das Verfahren "Zahlungserfahrung" als Möglichkeit zur Selbstprüfung der Bonität unbenannter Kunden vereinbart, so ist oft festgelegt, dass ein gewisser Mindestumsatz mit einem unbenannten Kunden vorliegen muss, um Versicherungsschutz für neue Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen zu erlangen. Wird hier kein Betrag angegeben, so nimmt das System an, dass die Bedingungen zum Verfahren "Zahlungserfahrung" der entsprechenden Kategorie (1, 2 oder 3) auch ohne Erzielung eines Mindestumsatzes erfüllt sind. |
Zeitraum für Lieferungen | In diesem Feld wird der Zeitraum in Monaten angegeben, innerhalb dessen die in der Klausel zur unbenannten Versicherung vorgegebene Anzahl von Lieferungen bzw. Leistungen erfolgt sein muss, damit die Bedingungen für das Vorliegen von Zahlungserfahrung (1, 2 oder 3) erfüllt sind. Wurde das Verfahren "Zahlungserfahrung" als Möglichkeit zur Selbstprüfung der Bonität unbenannter Kunden vereinbart, so ist festgelegt, dass die Zahlungserfahrung mit einem unbenannten Kunden innerhalb eines angegebenen Zeitraumes vorliegen muss, um Versicherungsschutz für neue Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen zu erlangen. In diesem Feld muss ein Zeitraum angegeben werden, wenn das zugehörige Feld "Zahlungserfahrung 1 (2, 3) bis" einen Betrag enthält. |
Anzahl Lieferungen | In diesem Feld wird die Anzahl Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen angegeben, die innerhalb des in der Klausel zur unbenannten Versicherung genannten Zeitraumes erfolgt und ordnungsgemäß bezahlt worden sein muss, damit die Bedingungen für die Zahlungserfahrung erfüllt sind. Wurde das Verfahren "Zahlungserfahrung" als Möglichkeit zur Selbstprüfung der Bonität unbenannter Kunden vereinbart, so ist festgelegt, dass die Zahlungserfahrung mit einem unbenannten Kunden durch eine vorgeschriebene Anzahl von Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen erzielt werden muss, um Versicherungsschutz für neue Lieferungen bzw. Leistungen zu erlangen. In diesem Feld muss eine Anzahl angegeben werden, wenn das zugehörige Feld "Zahlungserfahrung 1 (2, 3) bis" einen Betrag enthält. |
Einschluss bestehender Forderungen
Feldbezeichnung | Erklärung |
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Höchstalter Forderungen vor Vertragsbeginn | In diesem Feld wird die Anzahl Monate angegeben, die das Alter von Forderungen, die bereits vor Abschluss des Mantelvertrags fakturiert wurden, aber nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden sollen, zu Beginn des Mantelvertrags höchstens betragen darf. Forderungen, die bereits vor Beginn des Mantelvertrags fakturiert wurden, können nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden, sofern sie ein festgelegtes Höchstalter (meist äußerstes Kreditziel bei Forderungen minus eins) nicht überschreiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Versicherung bestehender Forderungen vertraglich vereinbart wurde. Erfolgt in diesem Feld keine Angabe, geht das System davon aus, dass die Erstellung einer separaten Salden- bzw. Umsatzmeldung für bestehende Forderungen vor Beginn des Mantelvertrags nicht erforderlich ist. |
Höchstalter Wechsel vor Vertragsbeginn | In diesem Feld wird die Anzahl Monate angegeben, die das Alter von Wechseln, die bereits vor Abschluss des Mantelvertrags ausgestellt wurden, aber nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden sollen, zu Beginn des Mantelvertrags höchstens betragen darf. Wechsel, die bereits vor Beginn des Mantelvertrags ausgestellt wurden, können nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden, sofern sie ein festgelegtes Höchstalter (meist äußerstes Kreditziel bei Wechseln minus eins) nicht überschreiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Versicherung bestehender Wechselforderungen vertraglich vereinbart wurde. Erfolgt in diesem Feld keine Angabe, geht das System davon aus, dass die Erstellung einer separaten Salden- bzw. Umsatzmeldung für bestehende Wechselforderungen vor Beginn des Mantelvertrags nicht erforderlich ist. |
Höchstalter Valutagewährung vor Vertragsbeginn | In diesem Feld wird die Anzahl Monate angegeben, die das Alter von Forderungen mit Valutagewährung, die bereits vor Abschluss des Mantelvertrags fakturiert wurden, aber nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden sollen, zu Beginn des Mantelvertrags höchstens betragen darf. Forderungen, deren Zahlungsbedingung die Einräumung von Valuta enthält, und die bereits vor Beginn des Mantelvertrags fakturiert wurden, können nachträglich in den Versicherungsschutz einbezogen werden, sofern sie ein festgelegtes Höchstalter (meist äußerstes Kreditziel bei Valutagewährungen minus eins) nicht überschreiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Versicherung bestehender Forderungen mit Valutagewährung vertraglich vereinbart wurde. Erfolgt in diesem Feld keine Angabe, geht das System davon aus, dass die Erstellung einer separaten Salden- bzw. Umsatzmeldung für bestehende Forderungen vor Beginn des Mantelvertrags nicht erforderlich ist. |
Prämiensatz vor Vertragsbeginn | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Prämiensatz für bestehende Forderungen vor Beginn des Mantelvertrags angegeben, sofern nicht aus Vereinfachungsgründen der doppelte Prämiensatz auf die erste reguläre Salden bzw. Umsatzmeldung berechnet wird. Der Prämiensatz vor Vertragsbeginn ist der Satz, der durch Multiplikation mit der Summe der Forderungssalden bzw. Monatsumsätze vor Vertragsbeginn den Betrag der Prämie für bestehende Forderungen vor Vertragsbeginn ergibt. Dieses Feld dient rein informativen Zwecken, da die Prämienberechnung lediglich zum Vorschlag eines Rückstellungsbetrages durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional. |
Höchstalter Forderungen bei Neukunden | In diesem Feld wird die Anzahl Monate angegeben, die das Alter von Forderungen an Kunden, für die bisher noch keine Versicherungssumme bestand, höchstens betragen darf. In Verträgen ohne unbenannte Versicherung ist es möglich, bereits fakturierte Forderungen an Kunden, für die bisher noch keine Versicherungssumme bestand, bei Beantragung einer neuen Versicherungssumme nachträglich in den Versicherungsschutz einzuschließen, sofern sie ein festgelegtes Höchstalter (meist äußerstes Kreditziel bei Forderungen minus eins) nicht überschreiten. Dies gilt natürlich nur, wenn die Versicherung bestehender Forderungen an bisher unversicherte Neukunden vertraglich vereinbart wurde. Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, so geht das System davon aus, dass eine Versicherung bestehender Forderungen an bisher unversicherte Neukunden vertraglich nicht vereinbart wurde. |
Höchstalter Wechsel bei Neukunden | In diesem Feld wird die Anzahl Monate angegeben, die das Alter von Wechselforderungen an Kunden, für die bisher noch keine Versicherungssumme bestand, höchstens betragen darf. In Verträgen ohne unbenannte Versicherung ist es möglich, bereits ausgestellte Wechsel mit Akzept von Kunden, für die bisher noch keine Versicherungssumme bestand, bei Beantragung einer neuen Versicherungssumme nachträglich in den Versicherungsschutz einzuschließen, sofern sie ein festgelegtes Höchstalter (meist äußerstes Kreditziel bei Wechseln minus eins) nicht überschreiten. Dies gilt natürlich nur, wenn die Versicherung bestehender Wechselforderungen an bisher unversicherte Neukunden vertraglich vereinbart wurde. Wird in diesem Feld keine Angabe gemacht, so geht das System davon aus, dass eine Versicherung bestehender Forderungen an bisher unversicherte Neukunden vertraglich nicht vereinbart wurde. |
Höchstalter Valuta bei Neukunden | In diesem Feld wird die Anzahl Monate angegeben, die das Alter von Forderungen mit Valutagewährung an Kunden, für die bisher noch keine Versicherungssumme bestand, höchstens betragen darf. In Verträgen ohne unbenannte Versicherung ist es möglich, bereits fakturierte Forderungen mit Valutagewährung an Kunden, für die bisher noch keine Versicherungssumme bestand, bei Beantragung einer neuen Versicherungssumme nachträglich in den Versicherungsschutz einzuschließen, sofern sie ein festgelegtes Höchstalter (meist äußerstes Kreditziel bei Forderungen mit Valutagewährung minus eins) nicht überschreiten. Dies gilt natürlich nur, wenn die Versicherung bestehender Forderungen an bisher unversicherte Neukunden vertraglich vereinbart wurde. Erfolgt in diesem Feld keine Angabe, geht das System davon aus, dass eine Versicherung bestehender Forderungen an bisher unversicherte Neukunden vertraglich nicht vereinbart wurde. |
Prämiensatz Altforderungen bei Neukunden | In diesem Feld wird der im Versicherungsschein genannte Prämiensatz für bestehende Forderungen an bisher unversicherte Neukunden angegeben. Normalerweise ist dieser Satz identisch mit dem regulären Prämiensatz. Der Prämiensatz für Altforderungen bei Neukunden ist der Satz, der durch Multiplikation mit der Summe der Forderungssalden bzw. Monatsumsätze vor Einräumung einer Versicherungssumme an diese Kunden den Betrag der Prämie für bestehende Forderungen bei Neukunden ergibt. Bisher ist kein Versicherer bekannt, der hier einen vom regulären Satz abweichenden Prämiensatz berechnet. Dieses Feld dient rein informativen Zwecken, da die Prämienberechnung lediglich zum Vorschlag eines Rückstellungsbetrages durch das System abgewickelt werden kann. Ein Eintrag ist also optional. |
Fristen /Protracted Default
Feldbezeichnung | Erklärung |
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Max. Ziel Forderungen benannt | Dieses maximale Zahlungsziel dient der Ermittlung des maximal möglichen Fälligkeitsdatum (Belegdatum zuzüglich des maximalen Zahlungsziels in Tagen) für Forderungen benannt versicherter Kunden.
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Max. Ziel Wechsel benannt | Dieses maximale Zahlungsziel dient der Ermittlung des maximal möglichen Fälligkeitsdatum (Belegdatum zuzüglich des maximalen Zahlungsziels in Tagen) für Wechsel benannt versicherter Kunden.
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Max. Ziel bei Valuta benannt | Dieses maximale Zahlungsziel dient der Ermittlung des maximal möglichen Fälligkeitsdatum (Belegdatum zuzüglich des maximalen Zahlungsziels in Tagen) für valutierte Forderungen benannt versicherter Kunden.
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Max. Zielverlängerung benannt | Dieser Zeitraum definiert, wie lange Forderungen Benannter Kunden
überfällig sein können, bis derer Meldung an den Kreditversicherer notwendig wird. Man spricht auch von einer Überfälligkeitsfrist.
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Ausschlußfrist benannt | Diese Ausschlussfrist definiert, wie viel Tage Forderungen eines Benannten Kunden unbeglichen sein dürfen, bis für diesen Kunden ein Risikoauschluss in Kraft tritt. |
Meldefrist Protr. Def. benannt | Hierunter versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen für Forderungen Benannter Kunden ein Inkassoauftrag bzw. eine Schadensanzeige an den Kreditversicherer erfolgt sein muss, damit eine Schadensabwicklung im Sinne des Protracted Default (PD) erfolgt. Das späteste Datum für die Meldung des PD ermittelt sich dabei entweder aus dem maximalen Überfälligkeitsdatum oder der Nettofälligkeit, zuzüglich der Meldefrist für den PD.
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Bezug Überf.-/Ausschlußfrist | Dieses Kennzeichen steuert, ob die Fristen für Überfälligkeit und Ausschluss mit dem maximalen Zahlungsziel oder der Nettofälligkeit beginnen.
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Bezug Melde-/Eintrittsfrist PD | Dieses Kennzeichen steuert, ob die Meldefrist - und Eintrittsfrist PD mit dem Meldedatum der Uberfälligkeit oder der Nettofälligkeit beginnen.
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Meldegrenze PD | Die Meldung fälliger Forderungen im Rahmen des Protracted Default ist nur dann erforderlich, insofern diese Meldegrenze überschritten ist. Die Meldegrenze kann sich auf die Summe der fälligen Forderungen oder auf die einzelnen Forderungen selbst beziehen. Dies steuert das Kennzeichen "Meldegrenze PD kundenbezogen".
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Meldegrenze PD kundenbezogen | Dieses Kennzeichen steuert, ob sich die Meldegrenze für den "Protracted Default" bzw. für die Kreditzielüberschreitung jeweils auf einzelne Forderungen oder auf die Summe aller fälligen Forderungen eines Kunden bezieht.
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Max. Ziel Forderungen unben. | Dieses maximale Zahlungsziel dient der Ermittlung des maximal möglichen Fälligkeitsdatum (Belegdatum zuzüglich des maximalen Zahlungsziels in Tagen) für Forderungen unbenannt versicherter Kunden.
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Max. Ziel Wechsel unbenannt | Dieses maximale Zahlungsziel dient der Ermittlung des maximal möglichen Fälligkeitsdatum (Belegdatum zuzüglich des maximalen Zahlungsziels in Tagen) für Wechsel unbenannt versicherter Kunden.
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Max. Ziel bei Valuta unben. | Dieses maximale Zahlungsziel dient der Ermittlung des maximal möglichen Fälligkeitsdatum (Belegdatum zuzüglich des maximalen Zahlungsziels in Tagen) für valutierte Forderungen unbenannt versicherter Kunden.
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Max. Zielverlängerung unben. | Dieser Zeitraum definiert, wie lange Forderungen Unbenannter Kunden
überfällig sein können, bis derer Meldung an den Kreditversicherer notwendig wird. Man spricht auch von einer Überfälligkeitsfrist.
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Ausschlußfrist unbenannt | Diese Ausschlussfrist definiert, wie viel Tage Forderungen eines Unbenannten Kunden unbeglichen sein dürfen, bis für diesen Kunden ein Risikoauschluss in Kraft tritt. |
Meldefrist Protr. Def. unben. | Hierunter versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen für Forderungen Unbenannter Kunden ein Inkassoauftrag bzw. eine Schadensanzeige an den Kreditversicherer erfolgt sein muss, damit eine Schadensabwicklung im Sinne des Protracted Default (PD) erfolgt. Das späteste Datum für die Meldung des PD ermittelt sich dabei entweder aus dem maximalen Überfälligkeitsdatum oder der Nettofälligkeit, zuzüglich der Meldefrist für den PD.
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Überschriftsformat
Feldbezeichnung | Erklärung |
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Firma Kreditversicherung | In der angegebenen Firma werden die Stammdaten für die Kreditversicherung verwaltet. Mit Hilfe dieser Funktion können mehrere handelsrechtliche Firmen, die gemeinsam bei einem Kreditversicherer versichert sind, im Modul "Kreditversicherung" zusammengefasst werden. Bei der Zusammenfassung mehrerer Firmen werden die Stammdaten der Kreditversicherung zentral in einer Firma angelegt und verwaltet. Der Zugriff auf die Stammdaten ist von jeder zugeordneten Firma aus möglich. Bei den Meldungen an den Kreditversicherer und bei Listauswertungen werden die Bewegungsdaten aus allen gemeinsam versicherten Firmen herangezogen. Um mehrere Firmen gemeinsam versichern zu können, müssen bei diesen Firmen die Adressfirma (Adressstamm) und die Personenkontenarten übereinstimmen. Wird mit sicheren Zahlungsbedingungen gearbeitet, müssen zusätzlich in allen Firmen auch die Zahlungsbedigungen übereinstimmen. |
Kreditversicherer | In diesem Feld wird das 3-stellige Kürzel angegeben, mit dessen Hilfe das Kreditversicherungsunternehmen innerhalb der Kreditversicherungsprogramme identifiziert wird.
Das Kürzel kann aus Ziffern und/oder Buchstaben bestehen. Wenn die Kreditversicherung installiert ist, wird die Eingabe in diesem Feld geprüft. Handelt es sich um ein Eingabefeld, kann über den List-Button in das Matchcode-Programm "Kreditversicherer" verzweigt werden. |
Interne Versicherungscheinnummer | In diesem Feld wird die Kurzbezeichnung angegeben, mit der auf den gewünschten Versicherungsschein zugegriffen werden kann. Der Versicherungsschein ist (neben den vereinbarten Klauseln und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen) ein Bestandteil des Mantelvertrags zur Kreditversicherung. Je nachdem, ob auch der Versicherungsschutz für Kunden mit Sitz in den fünf neuen Bundesländern oder im Ausland vereinbart wurde, kann der Mantelvertrag eine oder mehrere Versicherungsscheinnummern (bzw. mehrere Listennummern zu einer Versicherungsscheinnummer) enthalten. Hinweis: Ein Kunde kann immer nur unter einer Versicherungsscheinnummer versichert sein. Enthält ein Mantelvertrag mehrere Versicherungsscheinnummern, so beziehen sich diese jeweils auf bestimmte Kundenkreise, für die meist unterschiedliche Konditionen gelten. Im Programm "Mantelverträge verwalten" ist daher für jede mitgeteilte Versicherungsscheinnummer ein separater Stammsatz Mantelvertrag anzulegen. Jeder Versicherungsscheinnummer muss im Modul "Kreditversicherung" eine eindeutige, einstellige, alphanumerische "interne Versicherungsscheinnummer" zugeordnet werden. Über diese, vom Anwender beliebig festzulegende, interne Nummer erfolgen alle Zugriffe auf die Datei "Mantelverträge". Die tatsächliche, "externe" Versicherungsscheinnummer für die Korrespondenz mit dem Kreditversicherer wird bei den übrigen Daten des Mantelvertrags separat gespeichert. Über den List-Button wird in das Matchcode-Programm "Mantelverträge" verzweigt. |
Vertragsbezeichnung | Im Feld "Vertragsbezeichnung" wird eine kurze Bezeichnung für die Art des Kreditversicherungsvertrages angegeben. Dies ist dann hilfreich, wenn zu einem Mantelvertrag mehrere Versicherungsscheinnummern bestehen (z.B. Kreditversicherung für Kunden mit Sitz in den alten oder den neuen Bundesländern), oder wenn neben einem Mantelvertrag zur Warenkreditversicherung auch ein Mantelvertrag zur Ausfuhrkreditversicherung vom System verwaltet werden soll. Als Vertragsbezeichnung stehen 20 Stellen zur Aufnahme von Ziffern oder Buchstaben zur Verfügung, die vom Sachbearbeiter beliebig vergeben werden können. Beispiel: "WKV neue B.länder" "WKV alte B.länder" "Ausfuhrkreditvers." |
Versicherungsscheinnummer | In diesem Feld wird die "externe", also die tatsächliche Nummer des Versicherungsscheins angegeben, die für die Korrespondenz mit dem Kreditversicherer benötigt wird. Der Versicherungsschein ist (neben den vereinbarten Klauseln und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen) ein Bestandteil des Mantelvertrags zur Kreditversicherung. Je nachdem, ob auch der Versicherungsschutz für Kunden mit Sitz in den fünf neuen Bundesländern oder im Ausland vereinbart wurde, kann der Mantelvertrag eine oder mehrere Versicherungsscheinnummern (bzw. mehrere Listennummern zu einer Versicherungsscheinnummer) enthalten. Hinweis: Ein Kunde kann immer nur unter einer Versicherungsscheinnummer versichert sein. Enthält ein Mantelvertrag mehrere Versicherungsscheinnummern, so beziehen sich diese jeweils auf bestimmte Kundenkreise, für die meist unterschiedliche Konditionen gelten. Im Programm "Mantelverträge verwalten" ist daher für jede mitgeteilte Versicherungsscheinnummer ein separater Stammsatz Mantelvertrag anzulegen. Das Feld "Versicherungsscheinnummer" besteht aus 20 Stellen, in denen die aus Ziffern, Buchstaben, Schrägstrichen etc. bestehende Versicherungsscheinnummer einschließlich eventueller Listennummer angegeben wird. |