Nach §59 AWV müssen ausgehende Zahlungen an Gebietsfremde und eingehende Zahlungen von Gebietsfremden, die die Meldegrenze von derzeit EUR 12.500,- übersteigen, gemeldet werden. Bestimmte Sachverhalte wie beispielsweise Zahlungen für die Wareneinfuhr sind von der Meldepflicht ausgenommen. Zahlungen, die über ein gebietsansässiges Kreditinstitut geleistet werden, sind mit dem Vordruck "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr Z1" zu melden. Der Meldepflicht kann im Rahmen des DTA-Verfahrens für den Auslandszahlungsverkehr (DTAZV) Genüge getan werden.

Durch die Einführung der Möglichkeit für Zahlungen im EURO-Raum, auch SEPA-Zahlungen durchzuführen, besteht die Problematik, dass das SEPA-Verfahren keine Möglichkeit vorsieht, die gesetzliche Meldung durchzuführen. Vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit, sämtliche Vorgänge im Auslandszahlungsverkehr über die sogenannte Z4-Meldung zu melden. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung bei der Deutschen Bundesbank zu beantragen, die nach formloser Beantragung erteilt wird.

In oxaion werden die Informationen über sämtliche ein- oder ausgehenden Zahlungen von Rechnungen, die die Meldegrenze übersteigen, permanent gesammelt. Die Meldegrenze ist in der e VRLF37 - Abruf Zahlungen hinterlegt. Als Default für den Meldecode wird der im Personenkonto hinterlegte Wert eingestellt. Zusätzlich werden Informationen über Sachbuchungen im Zahlungsverkehr gesammelt, sofern sie die Meldegrenze übersteigen und im Sachkonto ein Meldecode hinterlegt ist. Meldecodes werden in der FRDLZ4 - Leistungsverzeichnis Z4 hinterlegt.

Die gesammelten Daten können über "Z4-Positionen verwalten" (FB52600) eingesehen und bei Bedarf korrigiert werden. Meldesätze, die nicht die erforderlichen Informationen besitzen, erhalten im Rahmen eines Prüflaufs ein Fehlerkennzeichen, und müssen vor der Meldung korrigiert werden. Sofern die Informationen nicht vollständig sind, besteht die Möglichkeit Möglichkeit einzelne Zahlungsvorgänge nachträglich zu erfassen.

Über "Z4-Positionen erstellen" (FB52650) können ein Prüflauf und ein Echtlauf abgerufen werden. Beim Echtlauf wird die Meldung im XML-Format in eine Datei (FZ4XMP) ausgegeben. Die eigentliche Übertragung ist im Projekt zu organisieren. Sätze, die bereits gemeldet wurden, sind im Verwaltungsprogramm nachträglich nicht mehr änderbar.



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