Werden von Kunden Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann bei verspäteter Zahlung ein Brief erstellt werden. Hier gibt es die Möglichkeit von einem

  • Zinsbrief
  • Verzugszinsbrief

Die Briefe unterscheiden sich vor allem darin, dass die Zinsen des Zinsbriefes nicht gebucht werden, die Zinsen des Verzugszinsbriefes werden gebucht.  

Zinsbrief

Für verspätet eingegangene Zahlungen können Zinsbriefe erstellt werden. Diese Briefe weisen einen Vorgangstext (laut Textschlüssel), den Regulierungsvorgang und die berechneten Zinsen aus. Die Steuerung (z.B. Zinssatz, fällige Gebühren, Drucksteuerungen) der Zinsabrechnung erfolgt über die VRLF57 (Zinsbriefe drucken).
Beim Buchen der Zahlung (über Buchen Banken/Geldverkehr) wird das Fälligkeitsdatum mit dem Zahldatum verglichen. Sind die in VRLF57 hinterlegten Karenztage überschritten, wird mit dem nächsten Journallauf ein Zinsbrief erstellt. 

In der Tabelle VRLF57 kann ein Textschlüssel hinterlegt werden. Unter diesem Textschlüssel kann über "Textverwendungen verwalten" (US15350R) ein Brieftext angelegt werden. Ein Brief wird auch erstellt, wenn unter dem Textschlüssel kein Text erfasst ist. 

Die ausgewiesen Zinsen werden nicht gebucht.

Verzugszinsen

Erfolgt die Zahlung eines Kunden verspätet, so besteht die Möglichkeit für die Zeit zwischen Nettofälligkeit und Zahlungszeitpunkt Verzugszinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen werden in der Finanzbuchhaltung gebucht.

Ablauf:

  • Verzugszinsen abrufen (FZ40100) 
  • Verzugszinsen löschen/drucken/verwalten (FZ10200)
  • Schnittstelle abrufen (FB50400)

Voraussetzungen

Tabelle VRL58 (Verzugszinsen drucken)

Es werden die für die Berechnung und Verbuchung relevanten Daten, z.B. der Zinssatz für die Errechnung der Verzugszinsen, hinterlegt. 

Verzugszinsen abrufen

Über "Verzugszinsen" (FZ40100) werden die Verzugszinsen pro Personenkonten abgerufen werden. Verzugszinsen werden dann berechnet, wenn der Ausgleich des OPs nach dem Fälligkeitsdatum erfolgt.

Es werden nur Ausgleichsvorgänge von Debitoren berücksichtigt.

Für einen Ausgleichszeitraum kann der Abruf nur einmal erfolgen, da sonst die Gefahr besteht, dass die Verzugszinsen mehrmals gebucht werden. Verzugszinsen werden in Firmenwährung berechnet.

Für die Berechnung der Verzugszinsen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • das Ausgleichsdatum muss nach dem Fälligkeitsdatum liegen
  • Betrag muss positiv sein
  • das Soll-/Haben-Kennzeichen muss den Wert "S" haben


Berechnung der Zinsen:

Verzugstage:

Ausgleichsdatum bis Fälligkeitsdatum

Zinstage:

Verzugstage - Karenztage (aus Tabelle VRLF58)

Zinszahl:

Betrag * Zinstage / 100

Betrag:

Zinszahl * Verzugszinssatz / 360

Nach Abruf der Liste, werden die Daten in das "Verzugszinsen löschen/drucken/verwalten" (FZ10200) zur weiteren Verarbeitung übertragen.

Verzugszinsen löschen/drucken/verwalten

Über "Verzugszinsen löschen/drucken/verwalten" (FZ10200) die vermittelten Verzugszinsen pro Ausgleich angezeigt. Einzelne Sätze können gelöscht werden.

Über die Funktion "Verzugszinsbriefe drucken" wird pro Personenkonto ein Brief mit den Verzugszinsen erstellt und ein Buchungssatz (Personenkonto an Verzugszins) in die Schnittstelle (USNINP) gestellt.

Wie die Erstellung des Zinsbriefes erfolgt ist im Geschäftspartner (Personenkonto - Lasche Briefversand) definiert.

Schnittstelle abrufen

Die erstellten Buchungssätze werden über "Schnittstelle (USNINP) abrufen" (FB50400) in der Finanzbuchhaltung gebucht. Der Abruf der Schnittstelle erfolgt üblicherweise in der Nachtverarbeitung.


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