Vorbemerkung
In diesem Dokument werden die in oxaion vorhandenen speziell für Ungarn entwickelten Funktionen sowie landesspezifische Einstellungen beschrieben. Programme, die für die Landesversion über das Menü abrufbar sein müssen, werden mit Programmname "Programmbezeichnung Deutsch - Programmbezeichnung fremdsprachig" gekennzeichnet.
Finanzbuchhaltung
Umsatzsteuervoranmeldung
Die Meldung der Umsatzsteuer in Ungarn erfolgt durch "Umsatzsteuervoranmeldung abrufen" (FB52040). Es gibt Besonderheit, die im Abschnitt "Einrichtung" und "Restriktionen" beschrieben sind.
Von der Finanzbehörden in Ungarn ist gefordert, dass die in einer Steuerperiode angefallenen Rechnungen und Gutschriften von inländischen Kunden unter deren Steuernummern zu melden sind. Dies erfolgt über eine elektronische Meldung an die Finanzverwaltung (NAV).
Für die Meldung der Lieferanten müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Zu melden sind die Rechnungen einer Steuerperiode, wenn es eine Rechnung oder Gutschrift in dieser Steuerperiode mit einem Steuerbetrag (ab 01.07.2020 ist dieser Betrag 0 HUF (Blatt 2065M)) gibt oder die Summe aller Steuerbeträge der in der Steuerperiode angefallenen Rechnungen und Gutschriften mindestens diesem Betrag entspricht.
Blatt 2065M
Die Meldung gilt ab 01.07.2020 und ersetzt die Meldung "Formular 1365M". Eine Meldegrenze entfällt.
Bei Aufruf der Umsatzsteuervoranmeldung drucken (FB52040) wird durch Markieren der Checkboxen "Buchungen auflisten" zusätzlich eine Liste "Lieferanten" (mit den Werten der Lieferanten mit ungarischer Steuernummer) erstellt.
Sie zeigen alle im ausgewählten Zeitraum gebuchten Rechnungen und Gutschriften mit einer Steuerbuchung.
Durch Markieren der Checkbox "elektronische Meldung" wird zusätzlich eine XML-Datei mit den Werten der Eingangsrechnungen erstellt. Das Verzeichnis für die Ablage ist in den Registrierungsdaten (Gruppe ANWG, Untergruppe FBU, Text Ungarn Meldung Eingangsrechnungen (Blatt 2065M) Eintragsname PATH_FOR_HU_2065M) hinterlegt.
Einrichtung
- Im Firmenstamm (US10600) muss auf der Lasche "Landesversionen" die "Landesversion Ungarn aktivieren" markiert sein.
- Die Daten werden über Umsatzsteuervoranmeldung drucken (FB52040) ("forgalmi adó előrejelzések nyomtatása") zur Verfügung gestellt.
- Tabelle VRLF07 (Umsatzsteuermeldung) ist im Parameter "Meldegrenzen Eingangsrechnungen" (alt: "Grenze Formular 1365M Ungarn") der Grenzwert zu hinterlegen, mit dem die für eine Steuernummer ausgestellten Rechnungen auf Relevanz für die Meldung zu prüfen sind. Für die Meldung "Blatt 2065M" muss der Wert 0 hinterlegt werden.
- Es werden Rechnungen und Gutschriften inländischer Lieferanten gemeldet. Diese müssen mit einem Steuerschlüssel gebucht sein, der im Feld "Steuerschlüsselergänzung" den Wert "Y" enthält.
Restriktionen
- erhaltene/geleistete Anzahlungen und Schlussrechnungen können nur dann korrekt abgebildet werden, wenn sie über die in oxaion dafür vorgesehenen verschiedenen Typen von Kontenarten gebucht werden.
- wird mit Anzahlungen gearbeitet, so muss in Tabelle VRLF63 (Vorlaufdaten für Programm Sachbuchungen FBU) die Checkbox "Ausgleich Rechnung/erhaltene Anzahlung" markiert sein.
- es dürfen keine steuerlich zu meldenden Sachverhalte als reine Sachbuchungen gebucht werden, wenn diese zu melden sind.
- Erwerbsteuerschlüssel werden nicht verarbeitet.
- Im Geschäftspartner muss die Steuernummer korrekt gepflegt sein.
- wird eine zu meldende Rechnung mit mehreren Steuerschlüsseln gebucht, so müssen alle Steuerschlüssel von derselben Steuerart sein.
Währungsbewertung
Alle zum Jahresende offenen Rechnungen in Fremdwährung von Personenkonten sind im Jahresabschluss mit dem Kurs der Nationalbank per Stichtag zu bewerten. Dies kann in oxaion automatisiert mit Hilfe des Programms FB70520 (Abschlussbewertung offene Posten) geschehen.
Für die Umbewertung wird der Finanzamtskurs aus dem Währungsstamm herangezogen und wie folgt vorgegangen:
- Buchung der Differenz zwischen Hauswährungsbetrag der Rechnung und des mit dem Finanzamtskurs umgerechneten Fremdwährungsbetrags auf das entsprechende Sachkonto aus dem Währungsstamm. Gegenkonto ist das Personenkonto. Für diese Buchung ist ein separater Buchungskreis beim Abruf der Umbewertung anzugeben.
- Ausgleich dieser Differenzbuchung auf dem Personenkonto mit der Rechnung und Erstellen eines Rest-OP. Dieser beinhaltet den Fremdwährungsbetrag der Rechnung und den umbewerteten Hauswährungsbetrag.
Es ist möglich, zunächst in einem Prüflauf lediglich eine Liste zu erzeugen, die die Umbewertungen dokumentiert. Die Checkbox Echtlauf ist zu diesem Zweck nicht zu markieren.
Generell kann man sich entscheiden die Umbewertung für genau eine Währung durchzuführen, die dann im Feld "Währungsschlüssel" beim Programmabruf anzugeben ist. Ist der Abruf für alle Fremdwährungen gewünscht, dann ist dieses Feld einfach leer zu lassen.
Einrichtung
- Das Abrufprogramm Abschlussbewertung offene Posten (FB70520) - devizás átértékelés" ist ggf. als Menükomponente zu erfassen und im Menü zu hinterlegen.
- Der Buchungskreis für die Differenzbuchung ist in der Tabelle FRDBKR (Buchungskreis) einzutragen.
- Je neu zu bewertende Fremdwährung, ist im Währungsstamm ein Eintrag zum Stichtag zu erfassen und der gewünscht Kurs, mit dem neu bewertet werden soll, im Finanzamtskurs zu hinterlegen.
Verkauf
Meldungen von Rechnungen an die ungarische Steuerbehörde NAV
Seit dem 01. Juli 2018 sind in Ungarn Rechnungslegungs- bzw. Datenübermittlungsvorschriften in Bezug auf inländische Rechnungen eingeführt (NAV Online Invoicing System). Von der Regelung sind alle Unternehmer betroffen, die Rechnungen mit ungarischer Umsatzsteuer ausstellen. Mit der Version NAV 3.0 (ab 01.07.2020) werden alle ausgehenden Rechnungen gemeldet und die Meldegrenze entfällt.
Rechnungen sind über einen Webservice innerhalb einer kurzen Frist nach Erstellung an die ungarische Finanzverwaltung in einem definierten XML-Format zu melden. Es werden alle, insbes. steuerlich relevanten, Daten einer Rechnung und der einzelnen Rechnungspositionen übermittelt. Die Validierung der übertragenen Rechnungen durch den NAV Webservice erfolgt nicht als unmittelbare Antwort auf die Übertragung, sondern muss anschließend in einem dedizierten Abfrage-Prozess explizit abgerufen werden.
Die Meldung des XML mit den Rechnungsdaten erfolgt in oxaion bei der Übergabe der Rechnungen aus dem Verkauf an die Buchhaltung über das Programm Rechnungen an Fibu übergeben (VK50100).
Eine manuelle Übergabe von Rechnungen ist ebenfalls möglich durch Aufruf des Programms Übertragung/Validierung Rechnungen an NAV Web Service (US57410). Über dieses Programm ist durch Auswahl von "Validierung Rechnungen" auch der Prozess anzustoßen, der die Rückmeldung des Webservices über die Korrektheit der übermittelten Rechnungen verarbeitet. Werden Rechnungen als nicht korrekt zurückgemeldet, wird hierüber eine Mailboxmeldung ausgegeben.
Über das Programm NAV-Rechnungen (US57409) können sowohl erfolgreich gemeldete Rechnungen als auch Rechnungen, die als fehlerhaft zurückgemeldet wurden, angesehen und die Fehler ggf. berichtigt werden. Nach Berichtigung erfolgt über eine Funktion "Rechnung nach Korrektur freigeben und neu Senden" eine erneute Meldung der Rechnung über den NAV Webservice.
Einrichtung
- Im Firmenstamm (US10600) muss auf der Lasche "Landesversionen" die "Landesversion Ungarn aktivieren" markiert sein.
- Pflege "Meldegrenze Online Invoicing NAV" - Tabelle VRLF07 (Vorlaufdaten für Steuermeldung Ungarn). Die Meldegrenze ist zu pflegen, obwohl diese nicht mehr relevant ist.
- Hinterlegung der Menükomponenten NAV-Rechnungen (US57409) und Übertragung/Validierung Rechnungen an NAV Web Service (US57410) und Einbinden in die entsprechenden Menüs der Benutzer.
Restriktionen
Folgende Rechnungen werden nicht berücksichtigt:
- Rechnungen aus Service oder Projekt
- Anzahlungsrechnungen
- elektronische Ein- und Ausgangsrechnungen
- Korrekturrechnungen
- Verbringungen
Hinweis
- Steuergruppe der Personenkonten muss korrekt gepflegt sein
- Privatpersonen werden (in oxaion open) durch das Kennzeichen "Privatperson" in der Adresse definiert. Diese Kennzeichnung ist für CPD-Konten nicht möglich, daher müssen Privatpersonen grundsätzlich als Personenkonten angelegt werden.
- ab obs 8.0: Privatpersonen werden dadurch gekennzeichnet, dass keine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikation vorhanden ist. Unternehmen, die keine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikation haben, z.B. Unternehmen aus dem Drittland benötigen somit eine "Pseudo"-Steuernummer.
- Keine Prüfung auf Größe der XML-Datei (auf aktuell größer 10MB)
- Keine Aggregation
- elektronische Ein- und Ausgangsrechnungen werden nicht unterstützt
- Produktabgabe für die Verpackung trägt immer der Verkäufer (Kennzeichen 01 in <productFeeTakeOverData>)
Rechnungsjournal als XML
In Ungarn ist ab dem 1. Januar 2016 eine Datenexport-Funktion für Ausgangsrechnungen, die IT-gestützt erzeugt wurden, gesetzlich verlangt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt auf Anfrage der Steuerbehörden bspw. im Rahmen einer Steuerprüfung. Der Datenexport wird über das Programm US07600R (Rechnungsjournal Steuerprüfung Ungarn) abgerufen.
Einrichtung
- beim Datenexport wird eine XML-Datei erstellt. Der Pfad, in dem die Datei abzulegen ist, ist in den oxaion-Registrierungsdaten unter "PATH_FOR_VKR_HU" im Anwendunbgsgebiet "FBU" zu hinterlegen.
- die Adressdaten des Rechnungsausstellers müssen in der Vorlauftabelle VRLUFS (Ungarische Firmenstraße) gepflegt werden. Die Felder für die ungarische Straßeneingabe sind bei ungarischen Geschäftspartnern in der Adresse zu füllen.
- für vermittelte Leistungen - Reverse Charge- Geschäfte und Geschäfte, für die eine Steuerbefreiung vorliegt - müssen eigene Steuerschlüssel angelegt werden. Die jeweiligen steuerlichen Sachverhalte sind wie folgt zu konfigurieren:
Sachverhalt | Beschreibung |
---|---|
Vermittelte Leistungen (P069) | Für die Kennzeichnung der Vermittelten Leistungen ist in Tabelle FRDSTL (Steuerungskennzeichen Steuerschlüssel) (Steuerkennzeichen Steuerschlüssel) das Argument "X" "Vermittelte Leistung Ungarn" vorzusehen und im Steuerschlüssel einzustellen STSTKS = "X". |
Reverse Charge/Steuerpflicht des Leistungsempfängers (P108) | Für diesen steuerlichen Sachverhalt ist im Steuerschlüssel die Checkbox "Reverse-Charge" zu markieren. |
Steuerfrei Geschäfte (P109) | Die Steuerfreiheit der Geschäfte ergibt sich aus der Kombination Steuerprozentsatz = 0 und keine Steuerpflicht des Leistungsempfängers, Checkbox "Reverse-Charge" nicht markiert. |
Restriktionen
- die Meldung von Rechnungen aus dem Service oder der Projektabwicklung ist nicht möglich
- es gibt keine Liste über die exportierten Rechnungen
- der Sachverhalt der Produktabgabepflicht wird nicht berücksichtigt
- die im Rahmen des Verkaufs von Monopolerzeugnissen, Energie oder sonstigen Sonderprodukten nötigen Informationen werden nicht berücksichtigt
Sonstiges
- Rundung: zumindest Steuerbeträge sind auf ganze HUF zu runden. In den Steuerschlüsseln ist die Rundungsart "Ganzzahlig" zu hinterlegen.