Suchspezifikationen werden nur benötigt, wenn Sachmerkmalsausprägungen auf gültige Artikelnummer geprüft werden sollen und weitere Plausibilitätsprüfungen (Einschränkungen der auswählbaren Artikel) benötigt werden.
Im Programm Artikelstamm-Suchspezifikationen verwalten (US16900) werden diese verwaltet. Einschränkungen sind wie folgt möglich:

  • Es kann eine Sachmerkmalsgruppe vorgegeben werden
  • Es können für maximal 15 Sachmerkmale Vorgaben bezüglich Übereinstimmung vorgegeben werden, wobei hier bei Angabe einer Sachmerkmalsgruppe nur die Positionsnummer 01..15 berücksichtigt werden.
    Dabei wird jeweils ein Auftragsmerkmal mit einem Merkmal des Ausprägungsartikels verknüpft und außerdem eine Vorgabe bzgl. Minimal- oder Maximalwert oder exakter Übereinstimmung gemacht werden.

Mehrfacheingabe:
Ein Sachmerkmal kann mehrfach als Von-Sachmerkmal angegeben werden, um für mehrere Artikelstamm-Merkmale Vorgabe zu sein.
Ein Sachmerkmal kann maximal zweimal als Nach-Merkmal angegeben werden, wenn aus einem Merkmal die Untergrenze, aus dem anderen die Obergrenze definiert werden soll. 


Beispiel:

Von Sachmerkmal

Nach Sachmerkmal

Prüfung Sachmerkmal

Oberfläche (OBERFL)
Fixer Wert
Gewinde-Durchmesser (GEWDM )
Fixer Wert
Tiefe (TIEFE )Länge (LANG)Untergrenze

Die Sachmerkmale Oberfläche (OBERFL) und Gewinde-Durchmesser (GEWDM) müssen im Auftrag und im Ausprägungsartikel übereinstimmen.
Das Sachmerkmal Länge (LANG) im Ausprägungsartikel wird gegen Tiefe (TIEFE) im Auftrag geprüft, wobei Länge (LANG) >= Tiefe (TIEFE) sein muss, denn Tiefe (TIEFE) wurde als Untergrenze festgelegt.

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