Medizintechnik: Umsetzung von Business Rules

Folgende Business Rules wurden umgesetzt:

Medizintechnik: Wareneingang ohne Erzeugung einer UDI

Im Wareneingang ist es nun auch möglich, Medizintechnikprodukte oder Handelsware ohne UDI zu vereinnahmen. Hierfür muss der Kenner "UDI erzeugen" deaktiviert werden. In der Chargenverwaltung ist es für reine Chargen deshalb nun auch möglich, über die Funktion "UDI generieren" nachträglich eine UDI für eine bestimmte Charge eines Medizinproduktes zu erzeugen.

Ist zusätzlich eine Seriennummer zu der Charge vorhanden, kann für die Charge keine UDI generiert werden, da die UDI in der Konstellation auf Ebene der Seriennummer geführt wird. Dies ist unter Ermittlung und Fortschreibung der UDI dokumentiert.

Eine allgemeine Beschreibung ist unter Wareneingang von fremdgefertigten Medizinprodukten und Handelsware vorhanden.

Medizintechnik: Software Version (EUDAMED + GS1)

Die Software Version kann nun mit dem Identifier (8012) Bestandteil der UDI-PI und damit der UDI sein. Bei der Generierung der UDI wird die Software Version in die zugehörige Charge bzw. Seriennummer fortgeschrieben. Dieser Prozess ist unter Ermittlung und Fortschreibung der UDI beschrieben.

Die Felder zur Software Version wurden zudem für den externen UDI-Etikettendruck ergänzt, siehe UDI-Etiketten (intern und extern) drucken infinite.

Weitergehende Dokumentationen sind unter Stammdaten UDI infinite und Ermittlung und Fortschreibung der UDI verfügbar.

Die Software Version wird nur für die Datenbank EUDAMED und das Codierungsformat GS1 unterstützt.

Medizintechnik: Import Fremd-UDIs

Neben eigenen UDIs können nun die UDIs von Fremdfertigern importiert werden. Hierfür muss beim Import das Feld Fremd UDI-DI aktiviert werden.

Beim Import einer fremden UDI-DI findet keine Prüfung auf die SRN (Firma und Product Designer), CIN, LIC, GTIN, PRA-Code, PPN, HPC, PZN und Package DI statt. Die Single Registration Number (SRN) muss in einem Geschäftspartner vorhanden sein.

Nach erfolgreichem Import, wird im Artikel das Feld Fremd UDI-DI (auch in allen Mandanten aus dem Tochter / Masterkonstrukt) markiert. Dadurch

  • darf die UDI-DI für EUDAMED mit allen Unterprogrammen nicht mehr geändert werden. Eine Änderung der UDI-DI für FDA ist weiterhin möglich.
  • werden die Felder GTIN mit Prüfziffer, PRA-Code und PZN gesperrt.
  • wird die Funktion "XML erstellen" im Artikel ausgegraut.

Weitere Informationen sind unter Stammdaten UDI beschrieben.

Syncos: Übergabe von Packmitteln als Behälter

Ist der Kenner "Übergabe MES/CAQ" im Artikelstamm aktiviert und die Transportmittelverwaltung im Firmenstamm aktiviert, werden alle Packmittel (Artikel mit Artikelklasse PKM) als Behältertypen nach Syncos übertragen. Die Übertragung findet statt, sobald ein Packmittel-Artikelstamm geändert, angelegt oder gelöscht wird.

Zudem werden alle seriennummerngeführten Packmittel (Artikelklasse PKM) mit Bestand und Verfügbarkeitskennzeichen als Behälter nach Syncos übertragen, wenn der Kenner "Export Packmittel" in der VRL MES aktiviert ist und der zugehörige Artikel zur Übergabe an MES/CAQ vorgesehen ist. Pro Seriennummer wird dabei ein Satz übergeben. 

Verpackungen in Stapelrückmeldungen

In den Stapelrückmeldungen wird für GT-/GE-/AT- und AE-Meldungen die Angabe von Verpackungsdaten unterstützt. Abhängig von der Ausprägung des Artikels wird bei der Verbuchung der Rückmeldung entweder eine neue Verpackung angelegt bzw. aktualisiert oder das Packmittel als loses Packmittel im Fertigungsauftrag hinterlegt.

Somit können insbesondere über Fremdsysteme einstufige Verpackungen zurückgemeldet werden.

Investitionsfreibetrag (IFB) für Österreich 

Der Investitionsfreibetrag kann, zusätzlich zur Abschreibung, in Höhe von 10 % (15 % bei Ökologie) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Angaben zum Investitionsfreibetrag können im Wirtschaftsgut hinterlegt und im Programm Anlagen mit IFB Angaben ausgewertet werden.   

Abschreibung des Sammelpostens für GWG's 

Der Deutsche Bundestag hatte in seiner Sitzung am 17.11.2023 das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beschlossen. Am 24.11.2023 wurde das Gesetz in der Sitzung des Bundesrats an den Vermittlungsausschuss verwiesen, aber im Jahr 2023 nicht mehr verabschiedet.

Sobald das Gesetz verabschiedet wird, erfolgt u.a. eine Änderung bei der Abschreibung des Sammelpostens für GWG’s. Hierfür wurde die Tabelle VRLF02 (FAB: Anlangenbuchhaltung buchen) um die Felder "Startdatum Behaltefrist2" und "Behaltefrist2 GWG-Sammelposten" erweitert. Diese können, nachdem das Gesetz verabschiedet ist, verwendet werden und finden beim Abgang eines Wirtschaftsguts Berücksichtigung. 

XRechnung 3.0.1

Ab dem 01. Februar 2024 tritt die Version 3.0.1 der XRechnung zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftraggebern in Kraft und setzt damit die aktuell geltende Version 2.3.1 außer Kraft. Diese sollte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. 

Die Version 3.0.1 erfordert die Übermittlung des Elements "Seller electronic address" (BT-34), welches die elektronische Adresse des Verkäufers angibt, an die die Antwort auf die Rechnung gesendet werden kann.

Hierfür wurden im Firmenstamm auf der Lasche "Einkauf, Verkauf" die Felder "Absenderidentif. E-Mail" und "Absenderidentif. PEPPOL" ergänzt. In den Elektronische Rechnungen wurde zusätzlich auf der Lasche "Lieferantendaten" das Feld "Abs-Identif. (elektron.)" hinzugefügt. Dieses wird bei der Erzeugung einer XRechnung entweder mit der  "Absenderidentif. E-Mail" (wenn die XRechnung per Mail versendet wird) oder der "Absenderidentif. PEPPOL" (wenn die XRechnung per PEPPOL versendet wird) aus dem Firmenstamm gefüllt. Bei der Erstellung der XML-Datei für die XRechnung wird anschließend das Feld "Abs-Identif. (elektron.)" in das neue Element "ElektronischeAdresse" (im Bereich "LieferantenDaten") übertragen.

Eine weitere Änderung der Version 3.0.1 betrifft die Angabe von Rabatten. Hier müssen bei einem prozentualen Rabatt der "Bruttowert" und der "Prozentsatz" angegeben werden. Bei absoluten Rabatten dürfen beide Werte nicht ausgewiesen werden.

Performanceverbesserung Datenbankzugriffe

Bei der Erzeugung einer View, die sich auf einen Union bezieht, kann jetzt ein Index angegeben werden, mit dem diese View erzeugt werden kann. Dies kann die Performance insbesondere bei großen Datenmengen deutlich verbessern.
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