Über Konsolidierungen verwalten (FB10600) werden die zu konsolidierenden Firmen über einen Konsolidierungsbegriff und der Konsolidierungswährung zusammengefasst. Des Weiteren muss eine Firma für die Auswertungsmodalitäten (Berücksichtigung der Abschlussperioden) angegeben werden. Die zu konsolidierenden Firmen werden über das Kontextmenü zugeordnet.

Ergänzend muss für die Konsolidierung mittels Konsolidierungsmandanten für diesen Zweck eine Konsolidierungsfirma angelegt und als Konsolidierungsmandant angegeben werden. Ebenso sind Sachkonten für Innenumsatz, Konzernforderungen/Verbindlichkeiten sowie Währungsumrechnungsrücklage zuzuordnen. Das Jahr der Erstkonsolidierung wird maschinell eingestellt und ist zur Eingabe gesperrt. 

Definition des Konsolidierungsmandanten

Über Firmen verwalten (US10600) wird einmalig ein Mandant eingerichtet, über den die Konsolidierung erfolgt. In der Lasche "Kostenrechnung" muss das Feld "Firma für Konsolidierung" markiert sein. Nur Firmen, die für die Konsolidierung zugelassen sind, können im Konsolidierungen verwalten (FB10600) bearbeitet werden. 

Sachkonten für die Konsolidierung

Sachkonto Innenumsatz

Bei der Übernahme der Umsätze in den Konsolidierungsmandant werden der Wert um den Innenumsatz reduziert. Die Sachkonten, die für den Innenumsatz von Bedeutung sind werden im Sachkonto verwalten (US10910) durch das Feld "Innenumsatz möglich" gekennzeichnet. Ist das Feld markiert, so erfolgt bei der Konsolidierung eine Innen-Umsatzeliminierung.

Sachkonto Konzernforderungen /-verbindlichkeiten

Bei der Übernahme der Forderungen und Verbindlichkeiten werden die Werte um die Buchungen innerhalb verbundener Unternehmen reduziert. Die Buchungen werden über das Kennzeichen "verbundener Mandant" im Personenkontenarten verwalten (US11340) identifiziert.

Pro Monat wird der Saldo der Forderungen / Verbindlichkeiten der zu konsolidierenden Mandanten in den Konzernmandant übernommen und dabei um den bereinigte Anteil reduziert. Der reduzierte Anteil wird auf das in der Konsolidierung hinterlegte "Sachkonto Konzernforderungen/Verbindlichkeiten" gebucht.

Einrichtung der Konsolidierungsdaten

Im Konsolidierungen verwalten (FB10600) wird zunächst die Konsolidierung definiert. Im Anschluss werden die Firmen, die konsolidiert werden zugeordnet. 

Kontenmapping Konsolidierung

Die Zuordnung der Sachkonten zwischen operativem Mandant und Konsolidierungsmandant erfolgt über das Kontenmapping Konsolidierung (US10940). Wird in einer Firma ein Masterkontenrahmen verwendet ist dieser für die Zuordnung der Konten ausschlaggebend. Die Konten müssen für die Mandanten aktiviert sein. Fehlt für ein Konto des operativen Mandanten die Zuordnung zum Konsolidierungsmandaten, wird das Konto des operativen Mandanten auch als Konto für den Konsolidierungsmandant verwendet, sofern dieses Konto für den Konsolidierungsmandant existiert und aktiv ist.     

Sachkonten

Die Grundlage für das Kontenmapping sind die hinterlegten Sachkonten in einem Mandanten. Ein Sachkonto kann nur gelöscht werden bzw. eine Aufhebung der Sachkontenzuordnung kann nur vorgenommen werden, wenn das Sachkonto zuvor im Kontenmapping Konsolidierung zum operativen Mandant oder Konsolidierungsmandant entfernt wurde bzw. dort nicht vorhanden ist. 

Währungen

Für jede zwischen operativem und Konsolidierungsmandanten abweichende Währung muss zum Letzen des Wirtschaftsjahres (bspw. 31.12.) in den Währungen (US11100) des Konsolidierungsmandaten bzw. der Masterfirma für Währungen des Konsolidierungsmandanten ein Kurs für Bilanzkonten sowie für GuV-Konten gepflegt sein. Auf Basis dieser Kurse erfolgt beim Aufbau der Konsolidierungsdaten die Währungsumrechnung.

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