Fehlerhaft ausgestellte Rechnungen (Vorauszahlungs-, Abschlags-, Schluss-, Proformarechnungen) und Gutschriften können storniert werden.
Da die Anforderung für einen Rechnungsstorno bei bereits gebuchten Rechnungen oft im Projekt erkannt wird, kann eine Aufgabe über das Kontextmenü "Stornoanforderung FiBu" auf der entsprechenden Abschlags-, Schlussrechnung oder Gutschrift erfasst werden. Der Mitarbeiter aus der Finanzbuchhaltung kann diese Rechnung aufgrund der zugewiesenen Aufgabe stornieren.
Möglichkeiten des Stornos
Storno innerhalb | Beschreibung |
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Projekt | Über das Kontextmenü "Rechnung stornieren" kann die Abschlags-, Schluss-, Proformarechnung oder Gutschrift storniert werden, sofern diese noch nicht an die Finanzbuchhaltung übergeben wurde. |
Finanzbuchhaltung | Innerhalb der Beleganzeige in der Finanzbuchhaltung können Vorauszahlungen, Abschlags-, Schlussrechnungen und Gutschriften über die Transaktion "Belegstorno" storniert werden, sofern diese nicht bereits storniert wurden. Werden offene Vorauszahlungsrechnungen storniert, wird die Anzeige der offenen Vorauszahlungsrechnungen beim Erstellen einer Abschlagsrechnung vermindert. Da für die Verrechnung mit den Abschlagsrechnungen nur bezahlte Vorauszahlungsrechnungen berücksichtigt werden, hat dies für den Prozess keine weiteren Konsequenzen. Sollen bezahlte Vorauszahlungsrechnungen, Abschlags-, Schlussrechnungen oder Gutschriften storniert werden, muss zuerst der Ausgleich aufgelöst und der Zahlungseingang storniert und ggf. zu einer anderen Rechnung bzw. Gutschrift zugeordnet werden. Das Auflösen eines Ausgleiches ist nicht möglich wenn die Zahlungseingänge der Vorauszahlung bereits mit Abschlagsrechnungen verrechnet wurden, hier ist zuerst die Abschlagsrechnung zu stornieren. Wurden bei der Abschlags-, Schlussrechnungen oder Gutschriften z.B. erhaltene Anzahlungen, offene Anzahlungen oder offene Abschlagsrechnungen verrechnet, muss der Ausgleich auf den Kontenarten für Anzahlungsanforderungen, erhaltene Anzahlungen und Schlussrechnungskonto aufgelöst und danach der ggf. Zahlungseingang storniert werden. |
Ergebnis des Stornos
Alle zuvor getätigten Datenaktualisierungen werden durch den Rechnungsstorno zurückgefahren. Auch die Information, welche Zahlungseingänge der Vorauszahlungen mit welchem Betrag auf welcher Rechnung ggf. verrechnet wurden, werden zurückgefahren. Wurden beim Erstellen einer (Teil-)Schlussrechnung erhaltene Anzahlungen umgebucht, so werden auch die Umbuchungen (Erhaltene Anzahlungen an Schlussrechnungskontenart) über den Zeilenweisen Storno automatisch storniert. Gleiches gilt für die Buchungen auf dem Erlöskonto für Vorauszahlungen.
Die Rechnungen werden nicht physisch gelöscht, um Lücken bei der Vergabe der Rechnungsnummer zu vermeiden.
Stornierte Rechnungen können über die Selektion eingeblendet werden, im Projekt unterhalb des Knotens Abrechnungskreis und im Programm Auskunft Projekt (US30810) mit der Folgemaske "Rechnungen je Firma".