Über Konditionen verwalten (BI21660) können Konditionen auf Ebene des Projektes oder der Projektpositionen erfasst werden. Die Auswirkung der absoluten und prozentualen Konditionen auf die Erlöse wird im Bereich Berechnung des Brutto- und Nettoverkaufspreises und -wertes beschrieben. Die FRD136 steuert die Verwendung der Konditionen innerhalb der Abschlags- oder Schlussrechnungen. Die Zuordnung zu einem bestimmten Abrechnungskreis kann innerhalb der Kondition getroffen werden. In Abhängigkeit der FRD136 und der Angabe des Abrechnungskreises innerhalb der Kondition werden die Konditionen dem Abrechnungskreis automatisch zugeordnet.
Nicht berücksichtige Konditionen
Nicht berücksichtigt bei der Abrechnung werden Konditionen auf Ebene des Projektes, die als Kopiervorlage gekennzeichnet. Ebenso werden Konditionen auf Ebene der Projektpositionen nicht bei der Abrechnung über Zahlpläne berücksichtigt, sondern nur bei der Abrechnung über erbrachte Leistungen. Daher sollten Konditionen mit Kopiervorlagen nicht bei der Abrechnung über Zahlpläne verwendet werden, da hier keine Konditionen abgerechnet werden können.
Absolute Konditionen bei Teilleistungen
Eine absolute Kondition kann nie anteilig, sondern immer nur vollständig verwendet werden, auch wenn nur Teilleistungen berechnet werden.