Voraussetzungen
Die Grundlage für die Umsatzsteuermeldung sind:
- Länderidentifikation (FRDEGI) - Festlegung der ersten beiden Stellen der Länderidentifikation. Dies wird für die Umsatzsteuerzeilen benötigt.
- Umsatzsteuerzeilen (FRDUSZ) - Anlage der Umsatzsteuerzeilen entsprechend dem Formular
- Vorlaufdaten für UVA (VRLUVA) - Möglichkeit, die Vorsteuerverprobung zu aktivieren
- Steuerschlüssel (US15100) - Je Steuerschlüssel werden die Umsatzsteuerzeilen für Steuerbuchung und Bemessungsgrundlage hinterlegt. Die Umsatzsteuerzeile für Erwerbsteuer ist nur beim Erwerbsteuerschüssel notwendig. Bei den Vorsteuerschlüsseln muss nur die Umsatzsteuerzeile für die Steuerbuchung hinterlegt werden.
Die Ermittlung der Steuermeldung erfolgt über den Steuerschlüssel, der in der jeweiligen Buchung vorhanden ist.
Umsatzsteuerzeilen (Tabelle FRDUSZ)
Die Umsatzsteuerzeilen werden für die Umsatzsteuermeldung und für die Steuerverprobung benötigt.
Die Definition der Umsatzsteuermeldung/-verprobung erfolgt durch Zuordnung der entsprechenden Umsatzsteuerzeilen zum Steuerschlüssel. Die Umsatzsteuerzeile wird je Bewegung festgehalten. Es ist möglich eine Umsatzsteuermeldung vorläufig, endgültig oder nachträglich abzurufen.
Die vorläufige Meldung, die endgültige Nachmeldung und der Gesamtdruck kann beliebig oft wiederholt werden. Für die endgültige Meldung und die endgültige Nachmeldung ist eine ELSTER Ausgabe möglich.
Zusätzlich kann durch Markierung des Feldes "Liste Steuerverprobung" eine Auswertung mit Belegen ausgegeben werden, die eine Differenz zwischen gebuchter und gerechneter Steuer enthalten.
Die Verprobung der Belege erfolgt bei der Buchung (Belege buchen). Über Umsatzsteuerverprobung abrufen (FH40000) kann für einen frei wählbaren Zeitraum eine Verprobung der Umsatzsteuer durchgeführt werden. Die Umsatzsteuerverprobung erfolgt je Beleg. Zu dem steuerlichen Entgelt wird das steuerliche Soll ermittelt und dem tatsächlich gebuchten Wert gegenübergestellt.
Beispiel: Ausgangsrechnung
Bruttobetrag: 1191,--
MWST 19% - ausgewiesene Steuer: 191,--
Erlös 19%: 1000,--
Verprobung: | |
Steuersoll: 19% von steuerlichem Entgelt (Erlös)= | 190,-- |
Steuer gebucht: | 191,-- |
Differenz: | 1,-- |
Steuerschlüssel
Die Steuerschlüssel enthalten maximal 4 Stellen und können je Firmennummer frei gewählt werden (Ausnahme 9U und 9V). Der Steuerschlüssel steuert in den Dialogbuchungen die Auswahl des Mehrwertsteuersatzes und des zugehörigen Steuerkontos sowie die Umsatzsteuerzeile, die in die Bewegung eingestellt wird. Bei maschinell erstellten Buchungen (Skonti bei Zahlungsein- und -ausgängen) erfolgt mit Hilfe des Steuerschlüssels die Errechnung und Buchung des Mehrwertsteueranteils.
Steuerschlüssel für Speditionsrechnungen:
Nach §52 Abs.2 UstDV (sog. Nullregelung) ist es notwendig, ein Erwerbssteuerschlüssel mit 0,00 % anzulegen. Bei der Anlage des Steuerschlüssels wird kein Steuerkonto und kein Erwerbsteuerkonto angegeben.
Umsatzsteuerschlüssel für Entgeltminderung (Schweiz):
Beim Umsatzsteuerschlüssel für Entgeltminderung ist eine Steuerzeile "Stzl. Entgeltminderungen" ungleich der Steuerzeile "Stzl. Bemessungsgrundlage" zu hinterlegen. Als Entgeltminderungskonten werden dann die Skonto- und Abzugskonto sowie die in der Lasche "Spezifika Schweiz" hinterlegten Entgeltminderungskonto definiert.
Die Lasche "Spezifika Schweiz" ist nur bei Aktivierter Landesversion Schweiz vorhanden.
Meldungen
Umsatzsteuervoranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldung (FB52040) kann für einen bestimmten Zeitraum (Periode 'von-bis') aufgerufen werden. In der Voranmeldung können entweder die Summen je Konto und Steuerzeilen oder zusätzlich die Einzelbewegungen gedruckt werden.
Es kann eine vorläufige oder endgültige Umsatzsteuervoranmeldung, eine endgültige Nachmeldung oder eine Gesamtmeldung erstellt werden. Bei der endgültigen Meldung wird die Umsatzsteuerzeile in der Sachkontenbewegung fortgeschrieben. Da der Abruf der Umsatzsteuervoranmeldung über mehrere Perioden möglich ist, kann eine Jahresmeldung ermittelt werden. Diese führt nur zu sinnvollen Ergebnissen, wenn entweder die Zahlungen der Steuerschuld an das Finanzamt nicht gegen die Mehrwertsteuerkonten gebucht werden, oder wenn die Zahlungen mit einem Textschlüssel FRDTSC gebucht werden, dessen Kennzeichen "Umsatzsteuer berücksichtigen" markiert ist.
Die Umsatzsteuervoranmeldung kann auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt werden. Durch die Markierung der Auswahl "elektronische Meldung" werden die Daten als XML-Datei ausgegeben und können wahlweise in das ELSTER-Online-Portal übertragen werden oder über das Programm ELSTER(FB52045) weiter verarbeitet werden. Hierbei ist die Tabelle VRLF86 (ELSTER IDs) zu beachten.
Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung mit Sondervorauszahlung (FB52070) wird für das aktuelle Jahr mit den Werten des Vorjahres gemeldet.
Der Betrag für die Sondervorauszahlung wird automatisch ermittelt, er beträgt (1/11) der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres und der letzten Sondervorauszahlung.
Es kann eine endgültige Meldung oder eine endgültige Nachmeldung(berichtigte Meldung) erstellt werden.
Die Umsatzsteuersondervorauszahlung kann auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt werden, über das Programm ELSTER (FB52045) und die dortige Meldung "Umsatzsteuersondervorauszahlung".
Umrechnung von Währungsbuchungen
Bei der Berechnung der Umsatzsteuer müssen (nach §16 Abs. 6) Werte in Fremdwährung nach den Durchschnittskursen umgerechnet werden, die das BMF für den Monat bekannt gibt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Dieser Kurs wird im Nachhinein veröffentlich und muss in der Währung (US11100) im Feld "Finanzamtskurs" aller Währungssätze des entsprechenden Monats hinterlegt werden.
Bei der Erstellung der Umsatzsteuermeldung erfolgt die Bewertung jeder Einzelbewegung zum Finanzamtskurs, der für das Buchungsdatum hinterlegt ist.
In den Sachbewegungen werden bei der Erstellung einer endgültigen Umsatzsteuermeldung und der endgültigen Nachmeldung der jeweils gültige Finanzamtskurs und die Bewertung in Hauswährung, die sich bei Fremdwährungsbuchungen aus diesem Kurs ergibt, fortgeschrieben. Beim Gesamtdruck wird diese Bewertung für den Druck herangezogen.
Die Auswertung der Daten erfolgt z.B. über das Auskunftssystem - Sachkontenbewegungen je Mandant:
Ergänzende Angaben zu Minderungen nach §17 Abs.1 Sätze 1 und 2 i.V.m. Abs.2 Nr.1 Satz 1 UStG
Uneinbringliche Forderung
Minderung der Bemessungsgrundlage (Stand 2022: Zeile 73 - Kennzahl 50) - Umsatzsteuerzeile DE73L
Um die Minderungen in der Umsatzsteuervoranmeldung auszuweisen ist bei einer uneinbringlichen Forderung ist wie folgt vorzugehen:
Die Buchung des Forderungsverlustes (Forderungsverlust / Forderung) ist um die Buchung Statistisches Konto / Bemessungsgrundlage (Buchung mit entsprechendem Steuerschlüssel) zu ergänzen.
Korrektur Vorsteuerabzug
Minderung der abziehbaren Vorsteuerbeträge (Stand 2022: Zeile 74 - Kennzahl 37) - Umsatzsteuerzeile DE74R
Um die Korrektur des Vorsteuerabzuges auszuweisen ist die Buchung Buchung Statistisches Konto / Verrechnungskonto Vorsteuer (Buchung mit entsprechendem Steuerschlüssel) notwendig.
Differenzbesteuerung nach §25a UStG, Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung
Die Differenzbesteuerung nach §25a UStG soll Wettbewerbsverzerrungen beim Handel mit Gebrauchtgegenständen zwischen Gebrauchtwarenhändlern und privaten Anbietern beseitigen.
Eine Rechnung mit Differenzbesteuerung kann über die Rechnungsprüfung im Einkauf oder direkt in der Finanzbuchhaltung gebucht werden.
Voraussetzungen:
Wahlweise kann einen Steuerschlüssel (US15100) für Differenzbesteuerung §25a mit 0 % Vorsteuer erfasst werden. Die Vorsteuer (Differenzbesteuerung) der Rechnung wird über einen Zuschlag gebucht, bzw. bei der Buchung direkt in der Finanzbuchhaltung kann der Steuerbetrag geändert werden.
Hinweis: Werden Steuerkonten mit Zusatzkontierung (GB/Kostenstelle) gebucht, muss das Sachkonto entsprechend eingerichtet sein.
In der Tabelle FRD133 (Zu-/Abschlag "Einkauf") ist ein Zuschlag für Steuerbuchung (Differenzbesteuerung) zu erfassen.
Folgende Parameter sind von Bedeutung:
Zu-/Abschlag (+/-) | + |
Sachkonto | Steuerkonto |
Umlage Wert(D) Menge(K) | D |
Warengruppe | entsprechende Warengruppe |
Buchung auf eigenes Konto | markiert |
Art der Leistung | Hauptleistung |
Selektionsdaten: | |
Extern | 1 |
Rechnungsprüfung/Buchung:
Nach Bestellung und Wareneingang erfolgt die Rechnungsprüfung. Dort ist folgendes zu beachten:
- Der Steuerschlüssel in der Rechnungsposition wird geändert: Steuerschlüssel für Differenzbesteuerung
- Zuschlag (Zuschlag für Differenzbesteuerung): Steuerschlüssel (für Differenzbesteuerung) und Steuerbetrag angeben.
Umsatzsteuermeldung für Organschaft
Die umsatzsteuerliche Organschaft bezeichnet eine Gruppe von gemeinsam besteuerten Tochterunternehmen eines Konzerns. Der Organträger erhält vom Finanzamt eine einheitliche Steuernummer für die Abgabe der Umsatzsteuermeldung.
Organträger
Der Organträger ist das Unternehmen des Firmenverbund, das die Umsatzsteuermeldung für alle Unternehmen entrichtet.
Voraussetzungen
- Für alle Firmen des Organträgers sind einheitliche Umsatzsteuerzeilen (FRDUSZ) vorhanden.
Firmen (US10600): Durch Markierung des Feldes "Organträger" wird ein Mandant als Organträger gekennzeichnet. Ist der Organträger markiert, so müssen die Felder Steuernummer und Bundeslandnummer gepflegt werden, da diese die Grundlage für die Meldung darstellen.
- Im Feld "Firmennummer Organträger" wird die Zugehörigkeit zu einer Organschaft dokumentiert. Alle Unternehmen die zu der Organschaft gehören, müssen in diesem Feld die Firmennummer des Organträgers hinterlegen.
Umsatzsteuermeldung
Im Umsatzsteuervoranmeldung abrufen (FB52040R) wird im Feld "Firmennummer für Organträger" die Firmennummer für den Organträger eingegeben. In der Umsatzsteuermeldung werden alle Sätze der Organschaft berücksichtigt.
Umsatzsteuervoranmeldung nach vereinnahmter Steuer
Die Meldung der Steuer erfolgt nach Regulierung der Rechnung. Der Meldemonat ergibt aus dem Zeitpunkt des realisierten Zahlungseingangs. Steuer und Bemessungsgrundlage basieren auf dem realisierten Zahlungseingang. Im Falle von Teilzahlungen bedeutet dies, die wiederholte Meldung derselben Rechnung auf Basis der jeweiligen, realisierten Teilzahlungsbeträge. Die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung nach vereinnahmter Steuer kann auch Belege nach vereinbarter Steuer umfassen. Ob ein Beleg vereinbart oder vereinnahmt gemeldet wird, ist über den Steuerschlüssel gesteuert (Feld "Steuerschlüsselergänzung"). Um Personenkonten-Bewegungen von der Meldung ausschließen ist die Ausprägung "nicht Steuerrelevant" zu verwenden.
Da Zeitpunkt und Höhe des Meldebetrags sich unmittelbar aus der OP-Regulierung ergeben, erfolgt die Meldung im Wesentlichen auf Grundlage der Personenkontenbewegungen. Die ggf. im Geldverkehr gebuchten Sachbelege werden in einer zusätzlichen Datei "vereinnahmt zu meldende Sachbelege" mit den steuerrelevanten Informationen fortgeschrieben.
Der Abruf der Meldung ist vorläufig und endgültig möglich. Bei endgültiger Meldung ist das Feld "Datum steuerliche Relevanz" der Personenkontenbewegungen mit dem Enddatum des Meldezeitraums fortzuschreiben. Der Abruf der Steuermeldung erfolgt über Umsatzsteuervoranmeldung nach vereinnahmter Steuer (FB52500).
Auf der Meldeliste sind die Rechnungen mit aufsteigendem Buchungskreis/Belegnummer sortiert. Eine explizite Kennzeichnung des Meldetyps der Rechnung erfolgt nicht. Dies ergibt sich implizit aus dem Ausweis des Zahlungsbetrags. Dieser ist lediglich bei Vereinnahmter Steuer ausgewiesen.
Prämisse für die Erstellung der Vereinnahmten UVA ist, dass Zahlungen nicht mit demselben Buchungskreis wie Rechnungen gebucht werden. Sind Rechnung und Zahlung mit dem gleichen Buchungskreis gebucht, ist die Meldung vereinnahmter Steuer nicht möglich!
Ist eine Rechnung mit einem Steuerschlüssel für vereinnahmte Steuer gebucht und wurde endgültig gemeldet, so ist es nicht mehr möglich, den Ausgleich aufzulösen. Dies bedeutet auch, dass nach endgültiger Meldung der Storno nicht mehr möglich ist.
Im Falle vereinnahmter Steuer ist eine A-Konto Buchung von Resten nicht möglich, da ein Steuerschlüssel nicht zuordenbar ist.
Umsatzsteuervoranmeldung mit Ausweis der Entgeltminderung (Schweiz)
In der Umsatzsteuermeldung der Schweiz müssen Entgeltminderungen wie Skonti, Rabatte usw. in einer eigenen Umsatzsteuerzeile (Ziffer 235) ausgewiesen werden.
Betroffen sind u.a.
- Rabatte bei der Rechnungsstellung (z.B. aus dem Verkauf)
- Skonti bei Zahlungsvorgängen
- Ausbuchungen von Kleindifferenzen
- Debitorenverluste/Forderungsabschreibungen
Im Steuerschlüssel (US15100) sind hierfür folgende Felder relevant:
- Steuerzeile "Stzl. Entgeltminderungen" (Lasche "Steuerschlüssel")
- Entgeltminderungskonto 1 - 10 (Lasche "Spezifika Schweiz")
Bei Buchungen mit einem Steuerschlüssel bei dem die Steuerzeile "Stzl. Entgeltminderungen" ungleich der Steuerzeile "Stzl. Bemessungsgrundlage" ist, werden Buchungen wie Rabatte, Skonti, Ausbuchung von Kleindifferenzen sowie Forderungsausfälle auf der Steuerzeile für Entgeltminderungen ausgewiesen, falls das gebuchte Sachkonto als Skonto- oder Abzugskonto oder als Entgeltminderungskonto definiert ist.
Buchungskonto entspricht... | Klassifizierung |
dem im Steuerschlüssel hinterlegten Steuerkonto | Steuerbuchung |
dem im Steuerschlüssel hinterlegten Skontokonto oder eines der im Steuerschlüssel hinterlegten Abzugskonten | Buchung Entgeltminderung |
eines der im Steuerschlüssel hinterlegten Konten für Entgeltminderungen | Buchung Entgeltminderung |
keines dieser Konten | Bemessungsgrundlagebuchung |
Ist im Steuerschlüssel (US15100) auf der Lasche "Steuerschlüssel" die Steuerzeile "Stzl. Entgeltminderungen" identische mit der Steuerzeile "Stzl. Bemessungsgrundlage", so erfolgt kein Ausweis der Entgeltminderung.
Umsatzsteuermeldung und Anzahlungen
Anzahlungsanforderungen
Die Buchung der Anzahlungsanforderung erfolgt mit einem Steuerschlüssel. Es erfolgt keine Steuerbuchung und keine Meldung in der Umsatzsteuermeldung.
Zahlung der Anzahlungsanforderung
Bei Zahlung der Anzahlungsanforderung erfolgt die Buchung der Steuer. Erfolgt die Buchung mit einem Umsatzsteuer- oder Vorsteuerschlüssel, so wird in der Steuermeldung die Steuer (bei Umsatzsteuer auch die Bemessungsgrundlage) der Zahlung gemeldet.
Lieferungen EU
EU-Lieferungen sind steuerfrei. Die Buchung erfolgt mit einem entsprechenden Steuerschlüssel.
Die Umsatzsteuer entsteht für Lieferungen uns Sonstige Leistungen, sofern das Entgelt vereinnahmt wird, bevor die Leistung aufgeführt wurde, in dem Voranmeldungszeitraum, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde (§13 UstG). Da innergemeinschaftliche Lieferungen steuerbefreit sind, entsteht zum Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts keine Steuer.
Somit erfolgt der Ausweis des Sachverhaltes in der Umsatzsteuermeldung nicht bei der Zahlung der Anzahlungsanforderung, sondern bei der Lieferung der Ware.
Skonti auf die Anzahlungsanforderungen werden in der Umsatzsteuermeldung berücksichtigt, da diese die Bemessungsgrundlage reduzieren.
Schlussrechnung
Bei der Schlussrechnung wird die Steuer (bei Umsatzsteuer auch die Bemessungsgrundlage) der Schlussrechnung gemeldet. Es erfolgt eine Korrektur um die Bemessungsgrundlage/Steuer der bereits geleisteten Zahlungen.
Lieferungen EU
Da EU-Anzahlungen erst mit der Schlussrechnung gemeldet werden, ist ein Abgleich mit der Zusammenfassenden Meldung möglich.