Vorbemerkung

Beschreibung der in oxaion vorhandenen speziell für Österreich entwickelten Funktionen sowie landesspezifische Einstellungen.

Im Firmen verwalten (US10600) ist die Landesversion Österreich zu markieren.

Gesetzliche Meldungen

Meldung grenzüberschreitende Dienstleistungen

Im Rahmen des Erhebungssystems Zahlungsbilanz müssen in Österreich abhängig von bestimmten Schwellenwerten Dienstleistungsexporte und -importe in der Gliederung nach Partnerländern und Art der Dienstleistung an die österreichische Nationalbank gemeldet werden. Abhängig von den Schwellenwerten muss die Meldung entweder quartalsweise oder jährlich abgegeben werden.

In oxaion können für die Dienstleistungsmeldung relevante Daten in den Anwendungsbereichen Verkauf, Einkauf, Service und Finanzbuchhaltung erzeugt werden. 

Relevante Programme

US17000Artikel
US23100Lohnarten verwalten
FB20290Belege buchen
FB52080Meldung grenzüberschreitende DL in Österreich erstellen. Die über das Programm FB52083 ermittelten Sätze werden gedruckt
FB52083Einzelsätze grenzüberschreitende DL in Österreich drucken. Verwaltung der aus der Datei FPDLAP ermittelten Sätze

Werden Eingangsrechnungen für Dienstleistungen eines Gebietsfremden oder Ausgangsrechnungen für Dienstleistungen an einen Gebietsfremden an das Rechnungswesen übergeben, oder bei der Buchung von Rechnungsbelegen in der Finanzbuchhaltung werden die für die Meldung relevanten Informationen systemseitig gesammelt. Die Frage, ob eine Dienstleistung an einen Gebietsfremden oder einen Inländer erbracht wurde, bestimmt sich anhand der Lieferanschrift, im Service anhand der Einbauadresse, in der Finanzbuchhaltung anhand der Adresse des Geschäftspartners. Ob mit einer Rechnung Dienstleistungen abgerechnet werden, wird über die Stammsätze der Artikel, der Lohnarten und der Zuschläge gesteuert (s. nachstehende Beschreibung). 

Dienstleistungen im Bereich Einkauf und Verkauf müssen als eigener Artikel (US17000) angelegt werden. In den weiteren Artikelangaben kann in "Dienstleistungsart Verkauf“ bzw. Dienstleistungsart "Einkauf“ die Art der Dienstleistung hinterlegt werden. Zu- und Abschläge aus dem Einkauf/Verkauf/Service, welche auf ein eigenes Sachkonto gebucht werden, werden in der Meldung berücksichtigt. In den Tabellen für Zu-/Abschläge wird die Dienstleistungsart im Parameter „Dienstleistungsart“ hinterlegt.

Im Service wird eine entsprechende Dienstleistung als eigene Lohnart (US23100) angelegt. Diese Lohnart wird über "Berechnungsgrundlage" und "Dienstleistungsart" entsprechend klassifiziert. Bei Anlage der Lohnart ist darauf zu achten, dass die Bemessungsgrundlage, die dieser Lohnart zu Grunde liegt, in die Kostenrechnung übertragen wird (Berechnungsgrundlage (FRDBGR), Parameter "Übergabe an Kostenrechnung"). 

Bei Erfassung von für die Meldung relevanten Belegen in der Finanzbuchhaltung besteht die Möglichkeit, für Sachbuchungen eine Dienstleistungsart anzugeben. 

Eine Kontrolle der Einzelnachweise aus den unterschiedlichen Bereichen ist über das ProgrammFB52083Einzelsätze grenzüberschreitende DL in Österreich drucken (FB52083) möglich. Bei Bedarf kann hier auch eine Anpassung der Einzelnachweise erfolgen.

Über Meldung grenzüberschreitende DL in Österreich erstellen (FB52080) wird eine summarische Aufstellung der meldepflichtigen Vorgänge für einen Zeitraum gedruckt.

Umsatzsteuermeldung

Basis der Umsatzsteuermeldung ist die Meldung, die auch in Deutschland Gültigkeit hat. Abweichend hierzu sind die Besonderheiten für Österreich ausgeführt. 

Voraussetzungen:

Tabellen:

Umsatzsteuerzeilen (FRDUSZ): Die Umsatzsteuerzeilen für Österreich beginnen mit AT.

UVA Österreich (VRLFOU)

Steuerschlüssel:

Die Steuerschlüssel (US15100) sind zu pflegen. Es ist zu beachten, dass der Vorsteuerabzug im Voranmeldungszeitraum, in dem die Lieferung oder Leistung erbracht wurde, vorzunehmen ist. Allerdings ist der Vorsteuerabzug an das Ausstellungsdatum der Rechnung gekoppelt. Maßgeblich ist somit das Datum der Rechnungsausstellung. Das Kennzeichen "Veranlagungszeitpunkt UVA" muss bei Vorsteuerschlüsseln (Ausnahme: Einfuhrumsatzsteuer) die Ausprägung "Rechnungsdatum" besitzen.

Meldung Eigenverbrauch

Der Eigenverbrauch unterliegt der Umsatzsteuer und ist in der Umsatzsteuererklärung unter den Bemessungsgrundlagen für zu versteuernde Umsätze einerseits und zusätzlich unter der Kennziffer 001 (Eigenverbrauch) eigens auszuweisen. Zu diesem Zweck können im Statistikbereich des Kontenrahmens zwei Konten "Eigenverbrauch" und "Verrechnungskonto Eigenverbrauch" angelegt werden, die exemplarisch wie folgt bebucht werden. In dem Beispiel wird unterstellt, dass der Steuerschlüssel 10 einer Umsatzsteuerzeile mit Kennzahl 022 (20% Normalsteuersatz)  und der Steuerschlüssel 1020 einer Umsatzsteuerzeile mit Kennzahl 001 (Eigenverbrauch) zugeordnet ist.


Registrierungsdaten 

In den Registrierungsdaten (US00060) ist der Pfad für die Dateiausgabe ist unter "Anwendung/FBU/PATH_FOR_A_UVA" zu hinterlegen

Dateiausgabe (XML)

In der Umsatzsteuer-Voranmeldung (FB52040) ist das Feld "Elektronische Meldung" zu markieren.

Für XML-Ausgabe der UVA Österreich ist die Anlage von folgendem Nummernkreis (US60200) notwendig. Es werden nur die Werte aufgelistet, die für die Anlage des Satzes von besondere Bedeutung sind.

FeldInhaltAnmerkung
AnwendungFBU
ArgumentXML-UVA-O
BezeichnungUVABeispiel
Aktueller Wertwird maschinell ermittelt wird für Packetnummer benötigt 

Ist der Nummernkreis nicht vorhanden, so wird dieser maschinell angelegt.

Restriktionen

  • Pro Datenpaket darf eine Größe von 5 MB nicht überschreiten.
  • Die Pflege der Kennzahlen in der Tabelle FRDUSZ erfolgt ausschließlich durch den Kunden, der die UVA-Meldung über XML durchführen möchte.
  • Eine UVA-XML-Meldung kann nur für einen Österreichischen Mandanten erfolgen.
  • Für die Erstellung der XML-Ausgabe wird die Finanzamtsnummer benötigt. Diese wird in der VRLFOU durch den Kunden gepflegt.
  • Die geforderte Steuernummer wird im "Firmen verwalten" im Feld "Steuernummer“ angegeben

Kammerumlage

Die Kammerumlage ist, entsprechend dem Wirtschaftskammergesetz, eine Pflichtabgabe. Diese wird vom Unternehmen selbst berechnet und spätestens zum 15. des übernächsten Monats, der auf das Kalendervierteljahr folgt, an das Finanzamt, dem die Zuständigkeit im Bereich der Umsatzsteuer obliegt, zu zahlen. Die Zahlungstermine sind somit: 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar.

Ermittlung der Kammerumlage

Bemessungsgrundlage für die Kammerumlage 1

  • die dem Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer exklusive Umsatzsteuer auf Investitionen in das ertragssteuerliche Anlagevermögen
  • die vom Unternehmen geschuldete Einfuhrumsatzsteuer
  • die vom Unternehmen geschuldete Erwerbsteuer
  • die Umsatzsteuer, die aufgrund der an das Unternehmen von anderen Unternehmen erbrachten Leistungen auf das Unternehmen übergegangen ist (RC-Leistungen)


Für die Errechnung der Kammerumlage 1 kommen betragsabhängige Hebesätze zur Anwendung.

  • Für eine Bemessungsgrundlage bis zu 3 Mio. kommt ein Hebesatz von 0,29% zur Anwendung.
  • Für den Teil der Bemessungsgrundlage, der 3 Mio. übersteigt und bis zu 32,5 Mio. kommt ein Hebesatz von 0,2755% zur Anwendung.
  • Für den Teil der Bemessungsgrundlage, der 32,5 Mio. übersteigt, kommt ein Hebesatz von 0,2552% zur Anwendung.

Voraussetzungen 

Zur Abgrenzung der Vorsteuer auf Investitionen in das ertragssteuerliche Anlagevermögen ist ein eigener Steuerschlüssel (US15100) mit einem eigenen Vorsteuerkonto für die diesbezügliche Vorsteuer anzulegen.

Berechnung und Auswertung der Kammerumlage mittels Report

Berechnung der Kammerumlage

Es sind Reports für die Kammerumlage 2023 und 2024 in den Auslieferungsdaten vorhanden.

Die Vorsteuerkonten müssen in der Kontenzuordnungen (FB10590) den entsprechenden Berichtszeilen zugeordnet werden.

Die Vorsteuerkonten werden unterschieden in:

Konten für inländische Vorsteuer außer den nachstehend genannten Sonderfällen
Konten für Vorsteuer für Investitionen in das ertragssteuerliche Anlagevermögen
Konten für Einfuhrumsatzsteuer
Vorsteuerkonten für innergemeinschaftliche Erwerbe
Vorsteuerkonten für RC-Leistungen, für die die Steuer von anderen Unternehmen auf das erklärende Unternehmen übergegangen ist

In der Anlage zur Kammerumlage 2023 und Anlage zur Kammerumlage 2024 sind Beispiele für die Erstellung eines Reports vorhanden.


Auswertung Kammerumlage

Im Ergebnis wird im Report (Reports anzeigen (FR80250) und Reports drucken (FR80300)) systemseitig die Kammerumlage unter Berücksichtigung der vorgegebenen Schwellenwerte und Hebesätze errechnet.


Buchungsjournal

Über das Buchungsjournal (FB32200) werden alle Buchungen angezeigt. Die Buchungen können selektiert werden und zwecks Datenexport über Excel ausgegeben werden. 

Zahlungsverkehr

Im Rahmen der Landesversion Österreich werden für Banken mit Sitz in Österreich Lastschriften, Inlandszahlungen, Auslandszahlungen im SEPA-Raum sowie NON-SEPA-Zahlungen unterstützt.

SEPA-Lastschriften 

Es werden EUR-Lastschriften im SEPA-Raum unterstützt. In den Banken (FB10300R) ist auf der Lasche "Zahlungssteuerung" das Programm FBA0005R als Programm für den Lastschriftdruck zu hinterlegen.


Im Zahlungsverkehr werden Zahlungen im SEPA-Format generiert. Unterstützt werden ausschließlich Kundenbankverbindungen der Form IBAN + BIC oder IBANonly. Dies ist in der Tabelle Kennzeichen der Bankverbindung im maschinellen Zahlungsverkehr (FRDBKI) entsprechend zu hinterlegen.

SEPA-Zahlungen

Es werden EUR-Zahlungen im SEPA-Raum unterstützt. Im Bankenstamm ist auf der Lasche Zahlungssteuerung das Programm FBA0003R als Programm für den Überweisungsdruck und als Programm für den Druck von Auslandsüberweisungen das Programm FBA0004R zu hinterlegen.


Im Zahlungsverkehr werden Zahlungen im SEPA-Format generiert. Unterstützt werden ausschließlich Kundenbankverbindungen der Form IBAN + BIC oder IBANonly. Dies ist in der Tabelle FRDBKI entsprechend zu hinterlegen.


Auslandsüberweisungen (Non-SEPA-Zahlungen)

Darunter werden alle Zahlungen geführt, die nicht den SEPA-Regularien unterliegen. Das sind u.a. Fremdwährungsaufträge (nicht Euro) und Zahlungen in Nicht-SEPA-Länder.

Die xml-Ausgabe für Non-SEPA Zahlungen Österreich erfolgt über das Programm FB51928R. Dieses Programm muss in der FRDDZA (Druckprogramme Zahlungsverkehr) beim Argument FBA0004R unter DTA Fileausgabe eingetragen werden.

In der Bank (FB10300) wird auf der Lasche Zahlungssteuerung als Programm zum Druck der Auslandszahlung das Argument FBA0004R aus der FRDDZA (Druckprogramme Zahlungsverkehr) hinterlegt.

Die für das Land 038 (Österreich) zulässigen Bankverbindungen für Auslandsüberweisung sind in der Tabelle FRDBKI (Kennzeichen der Bankverbindung im maschinellen Zahlungsverkehr) zu erfassen.

Die für dieses Verfahren gültigen Bankverbindungen sind:

  • IBAN+BIC
  • IBANonly
  • Kontonummer + BIC


Für Non-SEPA-Zahlungen wird die gültige SEPA-Version über "SEPA-Versionen verwalten" (FB11400) durch Angabe der Version in Verbindung mit einem "gültig-ab-Datum" definiert.

Investitionsfreibetrag (IFB)

Der Investitionsfreibetrag kann, zusätzlich zur Abschreibung, in Höhe von 10 % (15 % bei Ökologie) der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Das Wirtschaftsgut muss nach dem 31.12.2022 angeschafft oder hergestellt worden sein. Der Investitionsfreibetrag kann bei Anschaffungs- und Herstellungskosten von höchstens 1.000.000 Euro in einem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden.

Voraussetzungen

In der Tabelle VRLF67 (Investitionsfreibetrag) werden die gültigen Angaben für z.B. Behaltefrist, Prozentsatz definiert. Je Wirtschaftsgut (FA11090) werden in der Lasche "Spezifika Österreich" die Angaben zum Investitionsfreibetrag hinterlegt.     


Auswertung

Alle Wirtschaftsgüter mit Angaben zum IFB werden in Anlagen mit IFB Angaben (FA22000) aufgelistet. 


Hinweis

Der Investitionsfreibetrag ist nur für einen Rechnungskreis zulässig (vgl. Tabelle VRLF67)

Ist für ein Wirtschaftsjahr die Periode 12 abgeschlossen (Status 8 oder 9), so können die Daten auf der Lasche "Spezifika Österreich" im Wirtschaftsgut (FA11090) nicht mehr geändert werden. 



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